Amtsgericht Siegburg Hohes Bußgeld für heimlichen Filmer

SIEGBURG · Ein 50-jähriger Angeklagter hatte mit seinem Smartphone unbemerkt intime Videos von Passantinnen gemacht. Das Amtsgericht Siegburg hat ihn nun zu einem Bußgeld verurteilt.

 50-Jähriger wegen heimlich gedrehten Videos vor Gericht.

50-Jähriger wegen heimlich gedrehten Videos vor Gericht.

Foto: dpa

Am Schluss blieben 2000 Euro Bußgeld für einen 50-jährigen Straßenbaumeister, dem zunächst vorgeworfen war, wegen 14-facher „Belästigung der Allgemeinheit“ gemäß Paragraf 118 Ordnungswidrigkeitengesetz aufgefallen zu sein. Von sechs Vorfällen sah das Gericht unter Richter Dirk Oberhäuser ab.

Der Betroffene hatte im April und Mai des vergangenen Jahres an öffentlich zugänglichen Orten, wie etwa dem Bahnhof Siegburg, auf der Rolltreppe zum Cineplex, Supermärkten und Schuhgeschäften in Troisdorf, Siegburg und Rösrath heimlich mit seinem Smartphone dem Schambereich von Passantinnen gefilmt. Dadurch habe er das Persönlichkeitsrecht der Frauen am eigenen Bild sowie die Achtung vor ihrem Intimbereich verletzt und grundlegende Werte unserer Gesellschaftsordnung missachtet, so das Gericht. Das sei ein Verstoß gegen die öffentliche Ordnung und eine Belästigung der Allgemeinheit. Den Frauen war das Vorgehen des in Troisdorf wohnenden Mannes allerdings nicht aufgefallen.

Aber einem Passanten, der die Polizei verständigte. Die wiederum zeigte den Mann an, und das Verfahren landete bei der Staatsanwaltschaft in Bonn. Nach entsprechender Prüfung stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein (Az. 665 Js 1399/15), da keine Strafbarkeit des Verhaltens festgestellt wurde. Eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches“ nach Paragraf 201a Strafgesetzbuch kam nicht infrage, weil das Bildaufnahmen in einem besonders geschützten Raum voraussetze – etwa eine Sauna. Beleidigung kam mangels entsprechender Tatbestandsmerkmale auch nicht in Betracht.

Daraufhin erließ die Stadt Troisdorf einen Bußgeldbescheid und setzte für jede Tat ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro fest. Dagegen legte der Mann Widerspruch ein, und so landete der Fall beim Amtsgericht in Siegburg. Nach einigem Hin und Her schloss das Gericht kurzfristig die Öffentlichkeit aus, um mit dem Betroffenen, dessen Verteidiger und einer Vertreterin der Ordnungsbehörde die Filme zu betrachten. Darauf räumte der Betroffene acht Taten ein. So erging dann der Beschluss, das Verfahren für sechs Bußgeldbescheide einzustellen, die übrigen acht indes mit jeweils 250 Euro zu bestrafen.

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