Weihnachtsamnestie in Siegburg Für 16 Häftlinge öffnen sich die Gefängnistüren früher

Siegburg · Für 16 Häftlinge der Justizvollzugsanstalt in Siegburg haben sich die Gefängnistüren vorzeitig geöffnet. Sie wurden im Zuge der Weihnachtsamnestie entlassen. Was bedeutet das und wer kommt dafür in Frage?

16 Häftlinge der JVA Siegburg lassen noch vor Weihnachten die vergitterten Zellen hinter sich.

16 Häftlinge der JVA Siegburg lassen noch vor Weihnachten die vergitterten Zellen hinter sich.

Foto: picture-alliance/ dpa/Felix Heyder

Was in vielen Bundesländern schon lange Tradition ist, kommt für manche Häftlinge doch als freudige Überraschung: Mit der Weihnachtsamnestie entlässt die Justiz in vielen deutschen Bundesländern einige Insassen vorzeitig aus dem Gefängnis. Laut einer Umfrage der Nachrichtenagentur dpa sind in diesem Jahr bundesweit insgesamt 1056 Inhaftierte vorzeitig aus ihrer Haft entlassen worden.

In der Justizvollzugsanstalt (JVA) Siegburg kamen 16 von insgesamt rund 400 Häftlingen in den Genuss der Weihnachtsamnestie, teilt Pressesprecher Stefan Päfgen auf GA-Anfrage mit. „Für uns ist das etwas völlig Normales, weil wir jedes Jahr um die Weihnachtszeit Sonderentlassungen haben“, sagt er.

Aber die Häftlinge seien nicht darauf vorbereitet und wüssten im Vorfeld nichts von ihrer vorzeitigen Entlassung. „Für die meisten ist das dann natürlich eine schöne Überraschung, wenn sie erfahren, dass sie das Weihnachtsfest in Freiheit verbringen dürfen“, sagt er. „Jeder Tag ist ein guter Tag, den man nicht im Gefängnis verbringen muss“, versucht Päfgen für die Häftlinge zu sprechen.

Baldiges Ende der Strafe ist Voraussetzung

Die Weihnachtsamnestie betrifft allerdings nur Insassen, denen nach einer längeren Haft eine baldige Entlassung bevorstehe und die sich im Gefängnis einwandfrei verhalten hätten. „Wir schauen dann zum Stichtag, wer für eine vorzeitige Entlassung in Frage kommt“, so Päfgen. Dabei ginge man nach dem SSG-Prinzip vor: „Die Kriterien Sex, Sucht und Gewalt sind Ausschlussgründe – alle anderen können vorzeitig entlassen werden.“

16 von knapp 400 Insassen scheinen eine geringe Zahl zu sein, aber: „Bei uns gibt es nur Häftlinge mit Kurzstrafen, das heißt, sie haben zwischen drei und 18 Monaten Strafe abzusitzen“, erklärt der Sprecher. Einige büßen auch nur eine kurze Freiheitsstrafe ab – statt einer Geldstrafe beispielsweise. Davon kommen nach seiner Auskunft die meisten für eine vorzeitige Entlassung nicht in Frage.

Hintergrund der Idee der vorweihnachtlichen Amnestie sei, eine bessere Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu gewährleisten. „Um eine gelungene Entlassung zu schaffen, ist es wichtig, im Vorfeld einige Dinge zu organisieren“, erläutert Päfgen. Dazu gehört unter anderem ein Antrag auf Arbeitslosengeld und das Besorgen einer Unterkunft. Um die Weihnachtsfeiertage herum haben viele Ämter geschlossen und somit könnten sich die entlassenen Häftlinge in dieser Zeit um nichts kümmern.

Daraus sei einmal die Idee entstanden, einige Insassen vorzeitig in die Freiheit zu entlassen. „Es muss gewährleistet sein, dass sie eine feste Unterkunft haben”, sagt Päfgen. Viele hätten gar keinen festen Wohnsitz. Die Weihnachtsamnestie diene dazu, den Häftlingen zu ermöglichen, Hilfsangebote und Beratungsstellen zu nutzen, ehe sie in die Weihnachtspause gehen. Doch längst nicht alle Insassen wollen gehen: Laut Daten der dpa haben im vergangenen Jahr 69 Begnadigte aus NRW Weihnachten lieber im Gefängnis statt in Freiheit verbracht.

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