Verhandlung vor dem Siegburger Amtsgericht Kaufmann aus Porz wegen Betrugs verurteilt

Siegburg · Wegen Betrugs in besonders schwerem Fall sowie Insolvenzverschleppung ist ein 50-Jähriger zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

 Statue der Justitia (Symbolbild).

Statue der Justitia (Symbolbild).

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Neunmal Betrug in besonders schwerem Fall sowie eine Insolvenzverschleppung reichten einem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand, um einen Kaufmann aus Porz zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren zu verurteilen. Außerdem muss der knapp 50-Jährige Wiedergutmachung in Höhe von rund 80 000 Euro, mindestens jedoch 30 000 Euro, bis zum 31. Juli 2021 leisten.

Im Juni 2016 hatte der Angeklagte in Niederkassel eine Firma gegründet, deren Geschäftszweck der Vertrieb von Photovoltaik-Anlagen war. Als Geschäftsführer wurde der hochbetagte Schwiegervater eingetragen, der Angeklagte fungierte als Prokurist. Anfangs sei der Geschäftsbetrieb gelungen, erklärte der Angeklagte dem Gericht. Dann sei aber durch den Aufbau einer Vertriebsorganisation ein „erheblicher Kostenapparat aufgebaut“ worden, aber der Verkauf habe dann gestockt. Die Anzahlungen, die einige Käufer von Solarpanelen geleistet hatten, habe er dann genutzt, um andere Löcher zu stopfen. „Da tat sich eins nach dem anderen auf“, gab der Kaufmann zu Protokoll.

Staatsanwaltschaft fordert zwei Jahre Freiheitsstrafe

Die Anzahlungen für die Solaranlagen beliefen sich im Bereich von etwa 5000 bis 7000 Euro, einmal auch bereits deutlich darüber. Einige Käufer hatten Glück, sie bekamen ihre Anzahlung zurück. Andere erhielten Ware, mit der sie nichts anfangen konnten. Die Insolvenz einzuleiten, kam dem Angeklagten indes nicht in den Sinn. „Ich habe nicht verantwortlich gehandelt“, gestand der Mann. Den Schaden wolle er aber wiedergutmachen, erklärte der Angeklagte. Aus Kreisen der Familie wolle jemand 30 000 Euro locker machen, damit die Gläubiger wenigstens einen Teil ihrer Auslagen zurückerhalten könnten. Das Geld sei aber noch nicht da.

Das sei ein Déjà-vu, stellte Richter Wilbrand mit Blick in den Auszug des Bundeszentralregisters über den Angeklagten fest. Denn dort waren Strafen gegen den Mann aufgeführt, die er wegen Veruntreuung, Betrug und Vorenthalt von Arbeitsentgelt bereits erhalten hatte, darunter auch eine Haftstrafe. Allerdings blieb er nach 2002 ohne Strafe. „Das ist kein Ruhmesblatt“, bemerkte Richter Wilbrand.

Die Staatsanwaltschaft sah schließlich – anders als die Verteidigung – eine gewerbsmäßige Betrugshandlung, wertete das Geständnis zugunsten des Angeklagten, bewertete aber auch die einschlägigen Vorstrafen. So forderte die Staatsanwaltschaft zwei Jahre Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Dem schloss sich das Gericht dann auch an.

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