Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Kein Pardon bei Schmutz und verdorbener Ware

RHEIN-SIEG-KREIS · Ist es Käse oder nur ein Imitat aus Pflanzenfett? Wer Lebensmittelkontrolleur ist, erlebt ein ums andere Mal kuriose Sachen. Die Kontrolleure des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Rhein-Sieg-Kreises stellen bei ihren Überprüfungen fest, dass Speisekarten nicht in allen Fällen das ausweisen, was der Gast erwarten darf.

 Stimmt die Hygiene? Kontrolleure des Veterinärüberwachungsamtes entnahmen im vergangenen Jahr 3374 Lebensmittelproben.

Stimmt die Hygiene? Kontrolleure des Veterinärüberwachungsamtes entnahmen im vergangenen Jahr 3374 Lebensmittelproben.

Foto: dpa

So kann es schon vorkommen, dass er sich nicht wissend mit einem Käse-Imitat zufrieden geben muss.

Erlaubt ist das selbstverständlich nicht, es muss zumindest kenntlich gemacht werden, dass es sich um Pflanzenfett handelt, das da gerade gegessen wird. Welcher Restaurantbetreiber das nicht macht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Und da gibt es noch den Verbraucher, der sich beschwert hat, dass ein Vogel über die Wursttheke geflogen und ist.

Ein anderer monierte, dass sich eine Zigarette im Pflaumenplunder befand. 5415 Kontrollen in Lebensmittelbetrieben haben die acht Lebensmittelkontrolleure, zwei Kontrollassistentinnen sowie ein Tierarzt und eine Tierärztin im vergangenen Jahr durchgeführt. 3374 Lebensmittelproben wurden entnommen. Das geht aus dem Jahrsbericht hervor, den der Rhein-Sieg-Kreis vorgelegt hat.

Insgesamt verhängten die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts 197 Bußgelder. Da musste ein Gastronom allein 3350 Euro zahlen, nachdem sein Betrieb wegen unhaltbarer hygienischer Zustände geschlossen werden musste.

Vor allem hygienische oder bauliche Mängel sowie Mängel bei der Kennzeichnungspflicht stellten die Kontrolleure fest. Die Betroffenen wurden aufgefordert, die Mängel abzustellen, woraus sich 1128 gebührenpflichtige Nachkontrollen ableiteten. 278 Lebensmittelproben wiesen geruchliche beziehungsweise geschmackliche Abweichungen bei leicht verderblichen Lebensmitteln auf

Die Betriebskontrollen wurden in Kiosken, Bäckereien, Metzgereien, Supermärkten, Speisegaststätten bis hin zum international vermarktenden Lebensmittelunternehmer unangemeldet durchgeführt. Geachtet wird auf Hygiene, baulichen Zustand, die Eigenkontrollen aber auch die Abgabe von Lebensmitteln an sensible Verbrauchergruppen, wie etwa in Altenheimen, Krankenhäusern oder Kindergärten.

Kein Pardon kennen die Kontrolleure, wenn mehrere Verstöße, wie verdorbene Lebensmittel und stark verschmutzte Arbeitsflächen oder Schädlingsbefall zusammenkommen. In diesen Fällen wird ein Betrieb sofort geschlossen. "Die meisten der 174 Verbraucherbeschwerden, die uns im vergangenen Jahr erreichten, waren gerechtfertigt", sagt Hanns von den Driesch, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes. Damit auch der Genuss von Lebensmitteln bei Stadtfesten, Kirmesveranstaltungen oder Weihnachtsmärkten unbeschwert bleibt, wurden 157 Lebensmittelstände, vor allem an Wochenenden, überprüft. Hier stand Aufklärung im Mittelpunkt; geringe Mängel konnten oft sofort abgestellt werden. Vier Stände mussten 2014 aber vorübergehend geschlossen werden. "Im Jahr 2015 gilt es, die Lebensmittelunternehmer bei der Umsetzung der neuen Lebensmittelverordnung zu beraten", so Johannes Westarp, Leiter der Abteilung Verbraucherschutz beim Veterinäramt. Kernpunkt der neuen Verordnung ist die Kennzeichnungspflicht von Allergenen, die bei verpackten und unverpackten Lebensmitteln, im Einzelhandel und in der Gastronomie, angegeben werden müssen.

Bürger können sich mit Beschwerden an die Information im Foyer des Rhein-Sieg-Kreises, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Tel. 02241/132916 oder 133536, wenden. Die Verbraucherbeschwerde wird an die Experten der Lebensmittelüberwachung weitergeleitet.

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