Schwerer Fall von Missbrauch vor Gericht Kinderschänder zu langer Haftstrafe verurteilt

Rhein-Sieg-Kreis/Bonn · Das Bonner Gericht hat einen Troisdorfer zu einer langen Haftstrafe verurteilt. Der Mann soll ein Kind zwei Jahre lang sexuell missbraucht haben.

 Hinter einem Aktenordner verbarg der Angeklagte sein Gesicht.

Hinter einem Aktenordner verbarg der Angeklagte sein Gesicht.

Foto: Benjamin Jeschor

Der Mann auf der Anklagebank blickt nicht zur Seite, wo die Eltern des Kindes sitzen, das er zwei Jahre lang sexuell missbraucht hat. Vier Jahre war das Mädchen erst alt, als der Missbrauch begann, von dem die Eltern nichts ahnten, denn der 30-Jährige war ihr bester Freund. Nun spricht die Bonner Jugendschutzkammer ihr Urteil über den Mann aus Troisdorf und schickt ihn für sieben Jahre und acht Monate hinter Gitter.

Der 30-Jährige zeigt keinerlei Regung, als Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen das Urteil begründet und auf alle 19 Taten eingeht, für die der Angeklagte nun verurteilt wird. 2013 verging er sich das erste Mal an dem damals erst vierjährigen Kind in seiner Wohnung in Troisdorf. Dort wohnte der 30-Jährige allein; der Richter beschreibt ihn als einen verstockten Einzelgänger mit Vereinsamungstendenzen aufgrund seiner schwierigen Kindheit.

Seine einzigen Freunde waren die Eltern des Kindes, das ihm immer wider anvertraut wurde und dessen Patenonkel er war. Der Angeklagte, so schilderten die Eltern nun im Prozess, sei der erste gewesen, der ihre Tochter nach der Geburt auf den auf den Arm habe nehmen dürfen. Das alles aber hielt ihn nicht davon, sich an dem Mädchen zu vergehen. „Sie haben das Vertrauen der Eltern schamlos ausgenutzt“, macht der Richter dem Angeklagten klar.

Taten wurden immer brutaler

Mit jedem Mal wurden die Übergriffe des Angeklagten massiver, bis er das Kind regelrecht vergewaltigte – zunächst in seiner Wohnung in Troisdorf, anschließend in einer neuen Wohnung in Neunkirchen-Seelscheid. „Die Massivität der Taten ist auch für Profis wie uns nur schwer erträglich“, stellt Richter Schmitz-Justen fest. Und: „Es war sexueller Missbrauch in einer besonders schweren Form.“ Dabei schreckte der Angeklagte auch nicht vor laut Richter „erniedrigenden Praktiken“ zurück – trotz der Schmerzen des Kindes. Als er eines Tages Anstalten machte, sich auch an der zweijährigen Schwester zu vergehen, stoppte ihn das Kind. Im Herbst 2015 vertraute sich das Mädchen der Mutter an und sagte: Es wolle nicht mehr zu dem Onkel, weil der ihr immer weh tue. Die Eltern gingen sofort zur Polizei.

Im Sommer 2015 verging der 30-Jährige sich überdies zwei Mal an einem kleinen Mädchen aus der Nachbarschaft. Auch die Eltern dieses Kindes sitzen ihm nun als Nebenkläger gegenüber. Und kämpfen ebenfalls mit Schuldgefühlen. „Sie machen sich zu Unrecht Vorwürfe“, macht der Richter ihnen klar.

Mit bewundernswerter Fassung ertragen die Eltern die Schilderungen der Taten, doch als der Richter beschreibt, wie traumatisiert die Patentochter ist, bricht deren Mutter in haltloses Schluchzen aus, und die Familie verlässt den Saal. Die Mutter des zweiten Opfers verliert völlig die Fassung, als der Richter erklärt, wie sich das Geständnis des bisher unbestraften Angeklagten strafmildernd auswirkt. Wild schluchzend läuft auch sie aus dem Gerichtssaal. Der Richter empfiehlt den Eltern, auch selbst therapeutische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dem Angeklagten aber der hält Richter:„Den Schaden, den Sie angerichtet haben, können Sie nie wiedergutmachen.“ Zumindest für alle materiellen Schäden aus seinen Taten muss der Angeklagte aufkommen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort