Airport-Anwohner legen Beschwerde ein Kläger wehren sich gegen Fluglärm-Urteil

RHEIN-SIEG-KREIS · Die Anwohner, die gegen den Flughafen Köln/Bonn und die Betriebsgenehmigung des Airports geklagt haben, gehen weiter ihren Weg durch die juristischen Instanzen. Wie berichtet, hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass der Flughafen gesetzeskonform gebaut worden und die Genehmigungen dafür rechtmäßig erteilt worden sind. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Dagegen haben die Kläger jetzt eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt, worüber nun das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Das teilte der Prozessbevollmächtigte der Flughafenanwohner, die bei ihrer Klage auch von den Städten Siegburg und Lohmar unterstützt werden, mit. "Ich halte das Urteil des OVG für ein Fehlurteil", sagte Hans-Peter Vierhaus. Nach seiner Auffassung hat das Gericht den Sachverhalt nicht aufgeklärt. 92 Beweisanträge seien abgelehnt worden, weil sie für das Gericht unerheblich gewesen seien. Ihm erscheine das Gericht durch sein Urteil 2003 von vornherein auf ein bestimmtes Ergebnis festgelegt und von Erledigungsdrang geleitet gewesen zu sei, so Vierhaus.

Der Jurist kündigte an, dass die Kläger ihr Grundrecht auf Gesundheitsschutz und rechtliches Gehör notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht und, wenn notwendig, auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchsetzen wollen. Die Städte Siegburg und Lohmar führen derzeit laut Vierhaus bei der Europäischen Kommission ein Verfahren gegen den Flughafen wegen Verletzung umweltrechtlicher Richtlinien durch.

Die Kläger wollen gerichtlich feststellen lassen, dass der Flughafen nicht als planfestgestellt gilt und somit auch keine gültige Betriebserlaubnis hat. Flughafenchef Michael Garvens begrüßte die Entscheidung des OVG. Das Gericht habe die Bestandskraft der Betriebsgenehmigung und die Rechtsauffassung des Airports noch einmal bestätigt.

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