Urteil am Landgericht Bonn Knapp vier Jahre für Hanfanbau in der Siegaue

Bonn/Siegburg. · Geflohener Häftling darf zunächst Therapie fortsetzen. 44-Jähriger hatte eine kleine illegale Hanfplantage in der Buisdorfer Siegaue angelegt - und die Pflanzen gediehen prächtig.

 Verborgen hinter Hecken hatte der Angeklagte in der Siegaue Hanfpflanzen gezogen.

Verborgen hinter Hecken hatte der Angeklagte in der Siegaue Hanfpflanzen gezogen.

Foto: dpa

Ob der Mann seine Cannabis-Sucht noch einmal in den Griff bekommen wird, bleibt abzuwarten: Jedenfalls haben die Richter der 10. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht einem 44-jährigen Siegburger die letzte Chance dazu nicht verbaut. Zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilten sie den einschlägig vorbestraften Angeklagten. Entscheidender als die Dauer der Haftstrafe dürfte für den Mann aber sein, dass er eine Entziehungsmaßnahme, die er gerade durchläuft, dank des Urteils vorerst nicht abbrechen muss. Die Kammer unter dem Vorsitz von Marc Eumann entschied neben der Freiheitsstrafe nämlich erneut, dass der Verurteilte in eine Klinik einzuweisen sei. Und zwar ohne den normalerweise vorgesehenen Vorabvollzug der Strafe.