Prozess in Siegburg Koch drohte auf dem Anrufbeantworter

SIEGBURG · Wenn der Angeklagte geglaubt haben sollte, er komme ungestraft davon, hatte er sich geirrt. Er werde auf jeden Fall bestraft, "ob wegen versuchter Erpressung oder versuchter Nötigung, das müssen wir noch herausfinden", machte Amtsrichter Hauke Rudat am Mittwoch dem 43-jährigen Angeklagten aus Troisdorf klar.

Der gebürtige Mannheimer hatte im März eine Stelle als Koch in einem alteingesessenen Troisdorfer Gasthaus antreten wollen. Wie das bei Köchen meist üblich ist, kam er für einen Tag, an einem Montag, zum Probekochen. Das habe er "ganz anständig" gemacht, sagte später der als Zeuge geladene Gastwirt. Am folgenden Tag hatte der Mann frei, er sollte dann am Mittwoch seinen Job antreten.

An diesem Punkt trennen sich nun die Aussagen. Der Koch will dann insgesamt 17 Tage gearbeitet haben, der Gastronom widerspricht. Seiner Darstellung nach hatte er an besagtem Mittwoch abends Gäste auf der Kegelbahn, der neue Koch sollte Bratkartoffeln zubereiten. Die seien aber angebrannt gewesen. Diese Bratkartoffeln könnten nicht serviert werden, habe der frühere Betreiber der Gaststätte, der an dem Mittwoch zur Aushilfe anwesend gewesen sei, dem neuen Mann gesagt.

Für den 43-Jährigen sei das dann wohl zu viel gewesen: Er habe die Schlüssel auf die Theke geknallt und sei verschwunden. Die Folgerung: nicht gearbeitet, also auch kein Lohn. Der Angeklagte aber forderte rund 800 Euro für 17 Tage Arbeit. Und als er kein Geld bekam, so die Anklage, sprach er dem Wirt eine Nachricht auf den Anrufbeantworter - wenn nicht bald das Geld auf seinem Konto sei, dann komme er mal "mit zwei Freunden vorbei. Das ist kein Spaß mehr".

Darauf zeigte der Gastwirt den Mann an. Weil aber nun in Bezug auf die Arbeitsdauer des Kochs unterschiedliche Aussagen vorliegen, muss Richter Rudat weitere Zeugen vorladen, um Licht in die Angelegenheit zu bringen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort