Elterngeld im Rhein-Sieg-Kreis Kreis braucht 18 Tage pro Antrag

RHEIN-SIEG-KREIS · Wer einen Antrag auf Elterngeld beim Rhein-Sieg-Kreis einreicht, bekommt schneller Bescheid als es sonst im Land üblich ist. Wie die Verwaltung mitteilt, dauere die durchschnittliche Bearbeitungszeit 18 Tage - und damit 7,5 Tage kürzer als im Durchschnitt. Aber auch alles, was mit dem Betreuungsgeld, das zum 1. August eingeführt wird, zu tun hat, fällt in den Arbeitsbereich des Kreises.

Schon jetzt verzeichnen die Mitarbeiter vermehrte Nachfragen von Bürgern. Mehr Personal stehe dafür nicht zur Verfügung, bedauern die Verantwortlichen im Kreishaus. "Ich bin jedoch stolz, dass wir unter den aktuellen Rahmenbedingungen die Elterngeldanträge weiterhin in relativ kurzer Zeit bearbeiten können", sagte Stephan Liermann, Leiter des Kreissozialamtes, zu dessen Aufgabenbereich die Elterngeldstelle gehört.

Für Eltern sei die zügige Bearbeitung des Antrags wichtig, schließlich soll das Elterngeld einen Teil des Einkommens ersetzen, das wegfällt, wenn Mutter oder Vater den Nachwuchs betreut und in dieser Zeit nicht erwerbstätig ist. Allerdings weist die Verwaltung darauf hin, dass eine Gesetzesänderung beim Elterngeld zu Jahresbeginn es den Mitarbeitern nicht leicht mache, die kurzen Bearbeitungszeiten einzuhalten. Liermann: "Durch die Änderung haben viele Bürger Fragen."

Daher bittet die Elterngeldstelle interessierte Bürger, sich auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, www.bmfsfj.de, zu informieren. Mit dem Suchbegriff "Betreuungsgeld" würden Eltern dort Antworten auf die häufigsten Fragen zu neuen Betreuungsgeld finden. Zum Beispiel, dass es dieses Geld nur für Kinder gibt, die nach dem 1. August 2012 geboren sind und nur dann, wenn Eltern nicht gleichzeitig eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung in Anspruch nehmen. Elterngeld und Betreuungsgeld können nicht zeitgleich in Anspruch genommen werden. Ab August bekommen Eltern, die Betreuungsgeld beantragen, 100 Euro pro Montag für Kinder im zweiten Lebensjahr. Üblicherweise wird es ab dem 15. Lebensmonat eines Kindes für insgesamt 22 Monate gezahlt.

Antragvordrucke gibt es auf der Seite www.rhein-sieg-kreis.de.

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