Vereinbarung mit den Kommunen Kreis erleichtert Städten die Wahl

Rhein-Sieg-Kreis · Die Vereinbarung zur medizinischen Versorgung der Flüchtlinge beinhaltet nun die Gesundheitskarte. Die Kosten werden solidarisch verteilt.

 Mit einer Vereinbarung wollen Kreis und Kommunen die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge erleichtern.

Mit einer Vereinbarung wollen Kreis und Kommunen die Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge erleichtern.

Foto: picture alliance / dpa

In vielen Kommunen des Kreises ist die Gesundheitskarte für Flüchtlinge bereits diskutiert worden. Bei der Einführung haben sich die Städte und Gemeinden bislang jedoch schwer getan. Nun hat der Rhein-Sieg-Kreis eine neue öffentlich-rechtliche Vereinbarung erarbeitet, die mehr Wahlmöglichkeiten bietet. Damit können die Kommunen die Karte einführen, ohne die Solidargemeinschaft mit dem Kreis verlassen zu müssen.

Die Hintergründe: Im August 2015 hatte NRW die Gesundheitskarte für Flüchtlinge auf den Weg gebracht. Damit können Asylbewerber im Krankheitsfall einen Arzt aufsuchen, ohne dass die zuständige Stadtverwaltung zunächst einen Berechtigungsschein ausstellen muss.

Laut NRW-Gesundheitsministerium verbessert das die Versorgung der Flüchtlinge – und entlastet die Kommunen. Die Karte gilt für Asylbewerber, die bereits die Erstaufnahmestellen und zentralen Unterbringungseinrichtungen verlassen haben. Daraufhin hatte es in den politischen Gremien der Städte und Gemeinden Initiativen zur Einführung der Gesundheitskarte gegeben.

Die bisherige Regelung: Seit rund 20 Jahren besteht zwischen den Kommunen und dem Kreis ein Solidarpakt, über den die Kreisverwaltung die Kosten für die ausgegebenen Berechtigungsscheine mit den Krankenkassen abrechnet.

Der Vorteil: Lebt in einer Kommune ein Flüchtling mit besonders hohen Gesundheitskosten, werden diese auf alle umgelegt. Mit der Einführung der Gesundheitskarte hätten die Städte und Gemeinden den Pakt jedoch verlassen und die Abrechnung mit den Kassen selbst übernehmen müssen – für viele eine große Hürde.

Die neue Vereinbarung: Der Kreis hat nun eine Lösung erarbeitet, die Anfang Januar 2017 in Kraft treten soll. „Wir mussten erst einmal klären, ob es überhaupt möglich ist, die verschiedenen Modelle parallel laufen zu lassen“, sagt Kreissprecherin Rita Lorenz. Künftig soll es statt einer gleich drei Solidargemeinschaften geben: Eine für die Kommunen, die die Gesundheitskarte nutzen, eine für die Berechtigungsscheine und eine für die Flüchtlinge, die länger als 15 Monate im Bundesgebiet leben.

Die Abrechnung übernimmt weiterhin der Kreis, innerhalb der drei Gruppen werden die Kosten umgelegt. Dafür erhebt der Kreis eine einheitliche Verwaltungskostenpauschale von fünf Prozent. Sie liegt etwas höher als bislang, laut Kreis wegen der steigenden Fallzahlen und nicht wegen der neuen Regelung. Eine größere Belastung für den Kreis befürchtet Lorenz nicht. „Wenn es mal so läuft, dann ist das kein erheblicher Mehraufwand.“ Die Kommunen, die sich für die Gesundheitskarte entscheiden, müssten allerdings noch mit einem Verwaltungskostenzuschlag für die Krankenkassen rechnen.

Die Kommunen: Bereits Anfang Juli hat der Bornheimer Rat der neuen Vereinbarung bei einer Enthaltung zugestimmt. Die Mitglieder hatten sich schon früh für eine Gesundheitskarte ausgesprochen. Auch in Wachtberg gibt es seit einiger Zeit einen solchen Ratsbeschluss, der nun umgesetzt werden soll. In Hennef würden die Vor- und Nachteile der Gesundheitskarte derzeit geprüft, teilt Pressesprecherin Mira Steffan mit.

Auch Königswinter hat sich laut Sprecher Nico Graefe noch kein abschließendes Bild gemacht. Das Thema soll im nächsten Sozialausschuss diskutiert werden. Im April hatte die Stadt noch empfohlen, von der Gesundheitskarte erst einmal Abstand zu nehmen. Siegburg verweist auf Abstimmungen zwischen dem Kreis und den Kommunen.

Stefan Raetz, Sprecher der Bürgermeister im Kreis und Rathauschef in Rheinbach, möchte für seine Stadt die bisherige Regelung beibehalten. Er glaubt nicht, dass die Gesundheitskarte günstiger ist.

Aus seiner Sicht hat sich die Ausgabe der Berechtigungsscheine eingespielt, „zumal die Zahl der Flüchtlinge nicht mehr gestiegen ist“. Insgesamt sieht Raetz bei den 19 Kommunen die Berechtigungsscheine leicht vorn: „Ich würde sagen, es sieht so 50-50 aus, mit etwas mehr Tendenz zum alten System.“

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