Einigung mit der Rentenversicherung Kreis muss Sozialberichte nicht zahlen

RHEIN-SIEG-KREIS · In der Frage, wer für die Erstellung von Sozialberichten für Suchtkranke zahlen muss, hat sich der Rhein-Sieg-Kreis gestern mit den Beteiligten geeignet.

Das Ergebnis: Künftig ist die Rentenversicherung dafür zuständig, über die Bewilligung von Reha-Maßnahmen zu entscheiden und gegebenenfalls erforderliche Unterlagen bei den Beratungsstellen anzufordern.

Kreissozialdezernent Hermann Allroggen zeigte sich nach dem Treffen mit den Beteiligten von Arbeitsministerium, Gesundheitsministerium und der Rentenversicherung erleichtert: "Ich bin froh, dass wir uns mit der Rentenversicherung auf ein Verfahren einigen konnten und die Betroffenen nun zügig zu den für sie so notwendigen Reha-Maßnahmen kommen", sagte er.

Damit sei die Auffassung des Kreises bestätigt, dass dieser "in diesem Verfahren keine eigene Verantwortlichkeit hat und somit zukünftig auch keine Kosten mehr für die Erstellung von Sozialberichten tragen muss", so Allroggen.

Der Rhein-Sieg-Kreis ist seit September der erste in Deutschland, der nicht mehr für die Sozialberichte zahlt. Seitdem hatte es Streit mit der Rentenversicherung um die Übernahme der Kosten gegeben. 38 Suchtkranke hatten Eilanträge auf Therapie gestellt und warten bis heute auf eine Bewilligung.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort