Feststellung des Prüfungsamtes Mängel bei Hygieneüberwachung im Rhein-Sieg-Kreis
Rhein-Sieg-Kreis · Das Prüfungsamt hat Unzulänglichkeiten des Kreisgesundheitsamts festgestellt. Demnach werden Arztpraxen und Bäder zu selten kontrolliert. Mängel stellt der Prüfungsbericht auch bei der Überwachung des Trinkwassers fest.
Der Rhein-Sieg-Kreis kommt seinem gesetzlich vorgegebenen Auftrag bei der Hygieneüberwachung von Kliniken, Arztpraxen und Schwimmbädern nur unzureichend nach. Das geht aus einem Bericht des Rechnungsprüfungsamts des Rhein-Sieg-Kreises hervor, der dem Fachausschuss in nichtöffentlicher Sitzung vorgelegt wurde. Öffentlich gemacht hat den Bericht das Kreistagsmitglied Frank Kemper (Die Linke). Er habe seine Verschwiegenheitspflicht bewusst missachtet, da „eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung nicht ausgeschlossen werden“ könne, so Kemper. „Das habe ich auch dem Landrat mitgeteilt. Möglicherweise wird er nun ein Ordnungsgeld gegen mich verhängen. Viel wichtiger ist es aber, nun dafür zu sorgen, dass die Versäumnisse abgestellt werden.“
Dass das Kreisgesundheitsamt seinen Pflichtaufgaben in vielen Bereichen, wie etwa im Umgang mit meldepflichtigen Krankheiten „stets vollumfänglich“ nachkommt, geht zwar ebenso aus dem 112-seitigen Bericht hervor. Die Seiten über die Hygieneüberwachung sind indes besorgniserregend. Danach werden Vorschriften wie die Trinkwasserverordnung und das Infektionsschutzgesetz nur unzureichend beachtet.
Außerdem gibt es den Prüfern zufolge immer noch keine konkreten Strategien für ein Vorgehen im Falle eines größeren Vorfalls – und das, obwohl es im Juli 2017 „ein Ausbruchsgeschehen mit einem multiresistenten Erreger in einem hochsensiblen Bereich eines Krankenhauses“ im Rhein-Sieg-Kreis gegeben habe. Nicht nur das sogenannte Störfallmanagement sei mangelhaft, auch bei der Pandemieplanung gebe es noch „Optimierungspotenzial“, heißt es.
Überwachungsintervalle in ambulanten Operationszentren
Eine ganze Reihe von Gesetzen, Verordnungen und Empfehlungen regeln die öffentliche Gesundheitsvorsorge und damit die Hygieneüberwachung. Besonders streng sind die Vorgaben in Einrichtungen, in denen es ein hohes Infektionsrisiko gibt, etwa durch Blutübertragung. Zu dieser Risikoklasse A gehören Krankenhäuser, operierende Arztpraxen, Dialyse-Einrichtungen sowie Alten- und Pflegeheime. Dort sieht der Gesetzgeber eine jährliche Hygienebegehung vor, in allen anderen medizinischen Einrichtungen (Risikoklasse B) sollte die Kontrolle alle drei Jahre stattfinden.
Laut Prüfungsbericht überprüft das Kreisgesundheitsamt Arztpraxen und Zahnarztpraxen im Rhein-Sieg-Kreis indes nur anlassbezogen, was nicht der im Jahr 2013 geänderten Risikoklassifizierung entspricht. Köln, Bonn und benachbarte Kreise führen die Begehung aller Praxen niedergelassener Ärzte dagegen grundsätzlich mindestens einmal durch.
Der Jahresprüfungsbericht stellt eindeutig fest, dass die Überwachungsintervalle in ambulanten Operationszentren „zu groß“ sind. Eine dringende Verbesserung der Hygiene sei in Zahnarztpraxen geboten, weil das Risiko einer Infektionsübertragung dort besonders hoch sei. Die Zahnärztekammer leiste da zwar selbst eine eigene Hygieneüberwachung, an der sich aber längst nicht alle niedergelassenen Zahnärzte beteiligen. Diese müssten dann durch das Kreisgesundheitsamt überwacht werden – allerdings sind dem Prüfungsbericht zufolge dem Kreis wohl nicht alle bekannt.
Mängel stellt der Prüfungsbericht auch bei der Überwachung des Trinkwassers aus Klein- und Großanlagen zur Eigenversorgung fest. Demnach erfolgte in den letzten Jahren „weder eine regelmäßige Überwachung“ des Trinkwassers in Einrichtungen der Risikoklasse A hinsichtlich des Auftretens des Erregers Pseudomonas aeruginosa, ein Krankenhauskeim, der gegen mehrere Antibiotika resistent ist, noch wurden neu installierte Wasseranlagen vom Gesundheitsamt abgenommen. Laut Trinkwasserverordnung muss das Gesundheitsamt überall dort, wo öffentlich Trinkwasser ausgegeben wird, beispielsweise auch auf Weihnachtsmärkten, stichprobenartige Überwachungen vornehmen. Diese „zeitweise Wasserversorgung“ werde durch das Gesundheitsamt überhaupt nicht mehr überwacht. Es bestehe lediglich eine Anzeigepflicht. „Wären mehrere Personen von einer durch Wasser übertragenen Infektion betroffen, hätte dies rechtliche Folgen“, warnen die Prüfer.
Neben der Legionellenüberwachung gehören seit zwei Jahren auch die Untersuchungen nach Pseudomonas aeruginosa dazu. Das sei vom Kreis aber nicht „systematisch aktualisiert“ worden heißt es. Dabei stoße das Gesundheitsamt bei anlassbezogenen Ermittlungen vor Ort „immer wieder auf Anlagen, die nicht regelkonform von der regulären Trinkwasserversorgung getrennt sind und auf diese Weise Eintrittsorte für Krankheitserreger oder andere unerwünschte oder gar toxische Substanzen bieten können“.
Kreissprecherin Rita Lorenz betont, dass das allgemeine Trinkwasser völlig in Ordnung sei. Insofern würde das Gesundheitsamt auch nicht das Trinkwasser etwa auf dem Mittelaltermarkt in Siegburg überprüfen. Sollte es dort zur Vorratsspeicherung kommen, sei die Lebensmittelüberwachung zuständig.
In den vergangenen Jahren, so die Prüfer, „konnte nicht mehr sichergestellt werden, dass zumindest in den öffentlichen Schwimmbädern die regelmäßige Hygienebegehung erfolgt“. Von 64 von der Öffentlichkeit genutzten Schwimm- und Badebecken im Rhein-Sieg-Kreis wurden in den vergangenen fünf Jahren jeweils nur zwischen 14 und maximal 31 Einrichtungen jährlich kontrolliert. Der bloße Hinweis auf die korrekte Überwachung der Laborbefunde „reicht an dieser Stelle nicht aus“, so die Prüfer.
Nicht überwacht werden laut Prüfungsbericht auch Anlagen zur Entsorgung von Trinkwasser. Dabei geraten auch diese unter dem Aspekt von mikrobieller Belastung immer mehr ins Bewusstsein. Mindestens Anlagen im Umfeld von Trinkwasserversorgern sollten regelmäßig überwacht werden, lautet die Empfehlung. Denn: „Im Schadensfall trägt der Rhein-Sieg-Kreis als überwachende Behörde eine Mitverantwortung.“ Auch hier widerspricht Lorenz. Bei den Begehungen von Kläranlagen könne das Kreisgesundheitsamt dabei sei, müsse es aber nicht.
Piraten und Linke stellen Antrag im Kreistag
Angesichts dieses insgesamt alarmierenden Berichts haben die Gruppe FUW/Piraten und die Fraktion Die Linke im Kreistag einen Antrag gestellt, „die festgestellten Mängel sofort abzustellen“. Gegebenenfalls könne man dafür kurzfristig und vorübergehend Aufgaben an Dritte auslagern. Dafür solle eine halbe Million Euro zur Verfügung gestellt werden.
Der Prüfbericht werde sehr ernstgenommen, sagt die Kreissprecherin. Und sie räumt auch ein, dass die Überwachungen von Kliniken und Praxen „nicht in vollem Umfange“ geschehen seien. Allerdings betont sie, dass es eine „akute Gefährdung der Bevölkerung nicht gibt“. Manches in dem „internen Bericht“ sei zudem „missverständlich“ formuliert. Berechtigte Mängel würden intern besprochen. Der Bericht diene ja „der weiteren Optimierung“.