Verurteilung in Siegburg Männer stahlen Hunderte Fahrräder aus Lager

Siegburg · Vier Männern wurde vorgeworfen, an einem Diebstahl von Hunderten Fahrrädern und E-Bikes aus einem Troisdorfer Lager beteiligt gewesen zu sein. Nun hat das Gericht die Angeklagten verurteilt.

Gleich vier Urteile fällte am Dienstag ein Siegburger Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Hauke Rudat. Die Angeklagten waren beschuldigt, vor zwei Jahren an einem Diebstahl von mehreren Hundert Fahrrädern und E-Bikes aus einem Lager in Troisdorf beteiligt gewesen zu sein.

Wie berichtet, hatte der damalige Lagerist der Firma anderen gewissermaßen die Türen geöffnet, damit sie mit Lastwagen die Zweiräder abtransportieren konnten. Grund dafür, so der Lagerist: Er sei unter Druck gesetzt worden. Insoweit hatte sich der Mann auch geständig eingelassen. Die Einlassungen, die er zuvor abgegeben hatte, erschienen der Staatsanwaltschaft indes unschlüssig. Auch der Umstand, dass der Angeklagte weder seine Vorgesetzten noch die Polizei informiert hatte oder Schutzmaßnahmen für die angeblich bedrohte Tochter ergriffen hatte, erschienen der Staatsanwaltschaft als "Geschichte, die nicht aufgeht".

Vor allem auch bewertete der Staatsanwalt den "massiven Vertrauensschaden" gegenüber dem Arbeitgeber und hielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr angemessen. Dem folgte das Gericht, verhängte aber eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Zwei weitere Angeklagte verurteilt

Zwei weitere Angeklagte, Vater und Sohn, hatten den Lagerraum für die gestohlene Ware in Rheinbach zur Verfügung gestellt und von dort in vier Fällen Fahrräder über diverse Internetplattformen verkauft. Dafür gab es Geldstrafen als Gesamtstrafe wegen Hehlerei und Betruges für den Vater in Höhe von 120 Tagessätzen zu je 20 Euro, für den Sohn 90 Tagessätze zu je 30 Euro.

Schließlich wurde der vierte Angeklagte frei gesprochen. Ihm war keine Tatbeteiligung nachzuweisen. Er hatte lediglich beim Entladen der Fahrräder geholfen. Und während der drei Verhandlungstage auch kein Wort dazu geäußert. "Auch das ist ein Recht, sich zu verteidigen", bemerkte sein Verteidiger.

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