Amtsgericht Siegburg Manipulation des Tachos war nicht nachzuweisen

Siegburg · Das Amtsgericht hat ein Verfahren gegen zwei Siegburger Autohändler eingestellt. Die Angeklagten zahlen jeweils 1500 Euro an die Landeskasse.

 Symbolfoto

Symbolfoto

Foto: dpa

Für einen französischen Autohändler geriet im vergangenen Jahr der Kauf eines Nissan GTR Sportwagens bei einem Gebrauchtwagenhändler in Siegburg zu einer Pleite. Nachdem er das Fahrzeug nach Frankreich gebracht hatte, stellte sein Kompagnon nicht nur kaschierte Frontschäden an dem Wagen fest, sondern auch Manipulationen am Kilometerzähler.

In einem bereits abgeschlossenen Zivilprozess gab es eine Einigung, und der Franzose bekam einen Teil des Kaufpreises erstattet. Was es indes mit den Veränderungen des Kilometerstandes auf sich hatte, ließ sich vor dem Siegburger Amtsgericht nicht abschließend klären, zumal die beiden Angeklagten schwiegen. So stellte Richter Herbert Prümper das Verfahren gegen die Zahlung von je 1500 Euro an die Landeskasse ein.

Ein Stück aus dem Auto-Tollhaus bot sich der Öffentlichkeit. Der Wagen soll zunächst einen Kilometerstand von etwas mehr als 43.000 Kilometern aufgewiesen haben, als er aus Russland von einem Berliner Gebrauchtwagenhändler angekauft wurde. Der Käufer Daniel N. war aber als Zeuge nicht zu vernehmen. Er lebe seit 2018 in Russland, hatte er dem Gericht mitgeteilt.

"Ein sehr vage formulierter Kaufvertrag"

Jedenfalls gab es zu Beginn der Geschichte zunächst keine Unterlagen über den Verkauf, wie etwa einen Kaufvertrag. Der tauchte erst später auf und war auf den Vater von Daniel N. ausgefertigt. Bei einem Kauf aus dem Ausland müssen für ein Auto neue Papiere ausgestellt werden, und siehe da – der Nissan hatte plötzlich nur noch 25 761 Kilometer auf dem Tacho und schließlich bei der Übergabe an den Franzosen nur noch 19.370 Kilometer. Dessen Partner habe dann sogar noch festgestellt, dass der Wagen bei der Anzeige im Internet anders ausgesehen habe, als der gekaufte Wagen.

Ein als Zeuge geladener Polizeibeamter aus Berlin schilderte dann, dass es bereits in der Bundeshauptstadt Ermittlungen gegeben habe, weil eine Täuschung über Zustand und Tacho des „Rennwagens mit Straßenzulassung“ vermutet wurde. Daniel N. – in Berlin polizeibekannt – sei aber zu einer ersten Vernehmung gar nicht erst erschienen. Erst nach Androhung von Zwangsmaßnahmen habe er den Ankauf aus Russland bestätigt. Es gebe aber keine Papiere (Kaufvertrag), weil es sich um einen „Privatkauf“ gehandelt habe.

An den Weiterverkauf erinnerte er sich nur schwach, die Käufer seien zwei „Nicht-Deutsche“ gewesen. Später sei dann aber ein „sehr vage formulierter Kaufvertrag“ aufgetaucht. Der Beamte, nach eigenen Angaben seit Jahrzehnten mit Ermittlungen in der Gebrauchtwagenszene unterwegs, sagte „die Autohändler sind die Rosstäuscher des Jahrhunderts“. Schließlich wurde noch ein Prüfingenieur aus Köln als Zeuge gehört, der den Nissan technisch überprüft hatte. Er habe zur fraglichen Zeit Ende 2015 mehrere Autos dieser Bauart gehabt. Da könnte es auch sein, dass einer seiner Mitarbeiter irrtümlich Tachostände verwechselt und falsch eingetragen habe. So gab es kein Weiterkommen in der Sache, und der Prozess wurde eingestellt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort