Urteil am Amtsgericht Siegburg Mann aus Bonn bedroht Ex-Partnerin und muss Geldstrafe zahlen

Siegburg/Bonn · Ein 46-jähriger Mann aus Bonn hat seine frühere Partnerin bedroht und unter Druck gesetzt. Vor dem Amtsgericht Siegburg gestand er jetzt die Taten. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe.

 Wegen versuchter Nötigung und Bedrohung stand jetzt ein Mann in Siegburg vor Gericht.

Wegen versuchter Nötigung und Bedrohung stand jetzt ein Mann in Siegburg vor Gericht.

Foto: dpa/Arne Dedert

Ein 46-jähriger Mann aus Bonn musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Siegburg wegen versuchter Nötigung und Bedrohung verantworten. Das Gericht warf ihm vor, seine frühere Lebensgefährtin aus Sankt Augustin zwischen April und August 2021 wiederholt per Textnachrichten, Telefon und bei einem Zusammentreffen unter Druck gesetzt zu haben. So soll er ihr unter anderem gedroht haben, ihrer gemeinsamen Tochter „die Kehle durchzuschneiden“. Der Mann gestand die Taten. Er sagte: „Ich bin verletzt gewesen und habe wohl nicht die richtigen Worte gefunden.“ Er wolle „nur meine Tochter sehen, die ich über alles liebe“. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro.

Auslöser für die Taten war, dass die Frau einen neuen Partner hatte und dem Angeklagten den Kontakt zur gemeinsamen Tochter verwehrte, wie es vor Gericht hieß. Begründet hatte die Frau das mit dem angeblichen Drogen- und Alkoholmissbrauch des Angeklagten. Die vom Jugendamt immer spontan angeordneten Tests hatte der 46-Jährige irgendwann nicht mehr gemacht, weil er nach eigenen Angaben in seinem Beruf als Dachdecker nicht kurzfristig Urlaub nehmen konnte und ihm daraufhin gekündigt worden sei.

Richter spricht von „emotionaler Ausnahmesituation“

Der Richter gestand ihm eine „emotionale Ausnahmesituation“ zu, das vollumfängliche Geständnis des bisher strafrechtlich unauffälligen Mannes rechtfertige allerdings keine Straffreiheit, sondern nur ein geringeres Strafmaß. Das Besuchsrecht müsse er über das Familiengericht klären lassen.

Das Urteil nahm der Mann sichtlich erregt zur Kenntnis. Dass er betrogen und ihm das Kind entzogen worden sei und jetzt auch noch bestraft werde, schien ihm inakzeptabel. Wutentbrannt verließ er den Gerichtssaal. Zwei Justizbeamte achteten darauf, dass er seiner ehemaligen Lebensgefährtin nicht begegnete, die zwar als Zeugin geladen war, aber nicht aussagen musste.

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