Verhandlung vor dem Amtsgericht 21-jähriger Siegburger erpresst drei Teenager

Siegburg · Weil er drei Teenager erpresste und bedrohte, musste sich ein 21-Jähriger aus Siegburg vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts verantworten. Der Mann ohne festen Wohnsitz gestand nur eine von zwei vorgeworfenen Taten.

 Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht (Symbolbild).

Verhandlung vor dem Jugendschöffengericht (Symbolbild).

Foto: dpa

Drei 13-Jährige bedrohte ein 21-jähriger Siegburger im November des vergangenen Jahres am Straßenbahngleis des Bahnhofs Siegburg. Um Geld von ihnen zu erpressen, fuhr er dabei einen Teleskopschlagstock aus. Dafür musste er sich nun vor dem Jugendschöffengericht des Amtsgerichts verantworten. Außerdem wurde ihm vorgeworfen, im Dezember 2020 zwei andere Menschen ohne festen Wohnsitz am Bahnhof mit vorgehaltener Druckluftwaffe aufgefordert zu haben, ihm Geld zu geben. Die erste Tat räumte der Siegburger ein, die zweite sei jedoch so nicht geschehen, sagte er vor Gericht.

Aufgrund mangelnder Beweise und der Vermutung, dass die beiden mutmaßlich Betroffenen dem Angeklagten die Tat nur anhängen wollten, ließ Richterin Kristin Stilz diese Anklage fallen. Sowohl der Schlagstock als auch die Druckluftpistole wurden jedoch eingezogen. Da sich der 21-Jährige für die erste Anklage geständig zeigte, sah sie davon ab, die Teenager in den Zeugenstand zu rufen. Unklar war vor Gericht zunächst, ob das Ausfahren des Schlagstocks nur als Mitführen oder bereits als Verwenden der Waffe gelte. Wegen der offenen Bedrohung entschied sich das Schöffengericht für letzteres.

Angeklagter lebt nicht mehr auf der Straße

Der Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt: Zum Zeitpunkt der Tat war er noch nicht 21. Richterin Stilz mahnte jedoch eindringlich, dass dies die letzte Verhandlung sei, die nicht nach Erwachsenenstrafrecht durchgeführt werde. Der Siegburger hat bereits sechs Vorstrafen für weniger schwere Vergehen: Unterschlagung, Betrug, Betäubungsmittelbesitz, Beleidigung und Diebstahl.

Das Problem waren und seien immer noch die Drogen, waren sich Gericht und Angeklagter einig. Mehrere Therapieversuche und Klinikaufenthalte brachten bisher keinen Erfolg. In seiner Jugend wohnte der 21-Jährige mal bei seiner Mutter, mal beim Vater oder bei der Oma, doch die Familie setzte ihn wegen seines Konsums auf die Straße. Seit einem kalten Heroin-Entzug vor vier Monaten sei er jedoch zumindest von diesem Rauschmittel abstinent und lebe auch nicht mehr auf der Straße, gab der Angeklagte an.

Behandlung durch Langzeittherapie

Dafür trinke er jetzt jeden Tag eine Flasche Schnaps. Auch zur Tatzeit im November wurden ihm 1,3 Promille beim Atemtest nachgewiesen. Der Angeklagte zeigte sich erschrocken, dass die von ihm bedrohten Opfer noch Kinder waren, er habe sie älter eingeschätzt. Später zeigte er sich auch den zur Tat gerufenen Polizisten gegenüber einsichtig.

Wegen versuchter besonders schwerer räuberischer Erpressung wurde der Siegburger zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er erhielt die Auflage, Kontakt mit einer Suchtberatungsstelle aufzunehmen und sich gemeinsam mit dem Bewährungshelfer um den Antritt einer Langzeittherapie zur Behandlung seiner Alkoholsucht zu kümmern.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Bruthilfe für den Wildlachs
Lachsaufzucht am Siegelsknippen Bruthilfe für den Wildlachs