Mit Schlagstock, Faust und Rohrzange Mann misshandelt Freundin schwer

Siegburg · Über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren misshandelte ein 30-Jähriger seine Freundin. Jetzt verurteilte ihn das Siegburger Schöffengericht zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung.

 Vor dem Siegburger Schöffengericht muss sich ein 30-Jähriger wegen mehrfacher Misshandlungen seiner Freundin verantworten.

Vor dem Siegburger Schöffengericht muss sich ein 30-Jähriger wegen mehrfacher Misshandlungen seiner Freundin verantworten.

Foto: picture alliance / dpa

Wegen schwerer Körperverletzung und Nötigung in sechs Fällen stand ein 30-Jähriger vor dem Siegburger Schöffengericht. Über einen Zeitraum von eineinhalb Jahren misshandelte der nicht vorbestrafte Angeklagte seine damalige Freundin.

Die Beziehung des Pärchens begann im Juni 2015, als der damals 27-Jährige seinen neuen Job in einem Kasino antrat und am ersten Tag seine spätere Freundin kennenlernte, die dort als studentische Aushilfskraft arbeitete. Bereits nach drei Monaten Beziehung kam es zum ersten Vorfall. Nach einem Streit hielt der Angeklagte seiner Freundin eine brennende Zigarette vors Gesicht und drohte damit, sie in ihrem Auge auszudrücken. Ab diesem Zeitpunkt häuften sich seine Übergriffe. Mehrmals schlug er seiner Freundin mit einem Schlagstock in die Rippen und mit der Faust ins Gesicht. An einem Abend verschleppte er die Frau in den Wald und schlug sie dort mehrmals mit einer Rohrzange. Die massiven Verletzungen, die die 33-Jährige dabei erlitt, mussten im Krankenhaus behandelt werden. Auf Nachfragen eines Arztes nach dem Ursprung der Verletzungen, schwieg die Frau.

Die letzte Attacke des Mannes ereignete sich im Mai 2017. In einer Tiefgarage griff er seine Freundin an und schlug sie mit den bloßen Händen. „Ich war besessen von ihr“, räumt der Angeklagte vor Gericht ein. Die einzelnen Übergriffe gestand er ebenfalls und ersparte der 33-Jährigen die Aussage vor Gericht. „Ich habe sie so sehr geliebt“, so der 30-Jährige. „Und ich war krankhaft eifersüchtig.“

Nach der letzten Tat nahm der Angeklagte an einem Anti-Aggressionstraining teil. Er gab an, seine Taten zutiefst zu bereuen. Als er sich bei seiner Ex-Freundin entschuldigen wollte, brach er in Tränen aus. Die Vertreterin der Nebenklage forderte von dem 30-Jährigen einen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 10 000 Euro.

Aufgrund der Tatsache, dass sich der Angeklagte geständig zeigte, nicht vorbestraft war, sich entschuldigte und dem Täter-Opfer-Ausgleich zustimmte, plädierten sowohl Staats- als auch Rechtsanwalt für eine Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Das Gericht schloss sich dem an und verurteilte den 30-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung in sechs Fällen zu zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung. Zudem regte das Gericht an, dass er sich weiterhin in therapeutische Behandlung begebe. Zum Schluss erinnerte der Richter: „Solche seelischen und körperlichen Verletzungen, wie das Opfer erlitten hat, lassen sich nicht in Mark und Pfennig verarbeiten. Das gesamte Strafverfahren dient nur in begrenzenden Rahmen als Ausgleich für das Erlebte.“

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