Prozess in Siegburg Mann wollte Sohn und Freundin umbringen

SIEGBURG · Weil er seiner Freundin im Schlaf mit einem Hammer schwere Kopfverletzungen zugefügt hatte, musste sich ein 23-Jähriger vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten.

Der Angeklagte gestand, dass er seine Freundin, sich und den gemeinsamen dreijährigen Sohn in der Tatnacht auf den 22. Mai 2013 umbringen wollte.

Nach der Hammerattacke versuchte er, die Freundin zu ersticken. Er ließ schließlich von der 22-Jährigen ab, als sie ihm ihre Liebe versicherte und an das Wohl des Kindes appellierte. Daraufhin verständigte der Angeklagte den Notarzt.

Als Grund für den Tötungsversuchs gab der Wuppertaler Beziehungsprobleme an, die in einer Trennung gegipfelt hatten. Bei mehreren Besuchen bei der Mutter seines Sohnes in Ruppichteroth sei es zwar zu einer erneuten Annäherung gekommen, doch das andauernde Hin und Her habe ihn schwer belastet. An die Tat selbst habe er nur schemenhafte Erinnerungen, sagte er in der Verhandlung aus.

Trotz seines Geständnisses kam es am Verhandlungstag zu keinem Urteil, da die Anwältin der Geschädigten ein weiteres psychiatrische Gutachten beantragte. Schon vor der Tat war der gelernte Landschafts- und Gartenbauer in psychiatrischer Behandlung in einer Fachklinik in Remscheid. Dort hatte er bereits einen Suizidversuch unternommen.

Auch nach der Tat kam er in eine psychiatrische Klinik in Bonn, wo er nach fünfwöchigem Aufenthalt in eine Spezialklinik nach Essen gebracht wurde. Vor Gericht beteuerte er, dass er so etwas nie wieder tun würde. "Der Blick meines Sohnes in der Situation ging mir durch Mark und Bein", sagte er. Zudem habe er eingesehen, dass der Traum von der heilen kleinen Familie geplatzt wäre. Das 22-jährige Opfer musste nach dem Angriff am Kopf operiert werden.

Die Verletzung war lebensbedrohlich und führte zu langfristigen Schäden. Unter Tränen berichtete die junge Mutter, dass sie laut Aussage der Ärzte ihr Leben lang mit Kopfschmerzen leben müsse. Zudem leide sie unter Angstzuständen. Die Verhandlung wird kommende Woche fortgeführt. Dann wird voraussichtlich auch entschieden, ob der Wuppertaler wieder in einer Psychiatrie untergebracht werden muss.

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