Neue Verordnung Mehr Schutz für Lachs und Aal in der Sieg

Rhein-Sieg-Kreis · Die Sieg ist der Fluss in Nordrhein-Westfalen mit dem größten Lachsvorkommen, und auch die Aale fühlen sich in dem Gewässer besonders wohl. Um die Wanderfische besser zu schützen, hat die Bezirksregierung in Köln eine neue Verordnung erlassen.

Festgesetzte Fischwege und Flussstrecken dürfen demnach gar nicht mehr oder nur eingeschränkt befischt werden. Die bislang geltende Verordnung aus dem Jahr 2007 musste aufgehoben werden. Baumaßnahmen und Anpassungen an die aktuellen Verhältnisse erforderten einen neuen Zuschnitt der geschützten Bereiche. Das betrifft die Siegwehre in Buisdorf, Unkelmühle bei Eitorf, Dattenfeld und Schladern.

"An den entsprechenden Stellen sammeln sich die Lachse, um sich zu orientieren und sind dann leicht mit Keschern zu fangen. Das soll verhindert werden", sagte Oliver Moritz, Sprecher der Bezirksregierung in Köln.

In der neuen Verordnung wurde vor allem der geschützte Bereich um das Wasserkraftwerk Unkelmühle bei Eitorf wesentlich erweitert. Das hat damit zu tun, dass ein sogenannter Fischpass am Kraftwerk neu gebaut worden ist.

Dank eines neu errichteten Beckenschlitzpasses können laichbereite Lachse und junge Aale jetzt an dieser Stelle siegaufwärts aufsteigen. Zuvor war dort eine Sackgasse für flussaufwärts strebende Fische. Am Wehr in Schladern (Gemeinde Windeck) ist der geschützte Bereich hingegen verkleinert worden. Untersuchungen hatten ergeben, dass dort eine geringere Ausdehnung ausreicht.

Fast unverändert geblieben sind die Schutzbereiche an den Wehren in Buisdorf und Dattenfeld. In Buisdorf befindet sich auch die Kontroll- und Fangstation für Wanderfische. Grundlage der neuen Verordnung ist das Landesfischereigesetz. Darin ist geregelt, dass geschützte Strecken an Fischwegen ausgewiesen werden müssen. Damit soll es den wandernden Fischen leichter gemacht werden, den Fischweg ungestört zu finden.

In den Fischwegen selbst ist das Angeln ganzjährig verboten. In den ausgewiesenen Schutzbereichen oberhalb und unterhalb der Fischwege gilt nun ein zeitliches Angelverbot im Zeitraum vom 1. September bis 31. Mai. In dieser Zeit finden die Wanderungen laichbereiter Lachse und Aale sowie die Wanderungen der Jungfische statt.

Entsprechende Schilder an den betroffenen Uferabschnitten der Sieg sollen von den Kommunen erneuert und die Angler so über die Nutzungseinschränkungen informiert werden. Lachse sind laut Bezirksregierung ganzjährig geschont. Aale dürfen in der Sieg ab einem Mindestmaß von 50 Zentimetern entnommen werden.

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