Siegburger Amtsgericht verhandelt Subventionsbetrug Mit Betrug zur Corona-Hilfe

SIEGBURG · Als Personenbeförder und Entertainer hat ein 70-jähriger Siegburger Überbrückungshilfe beantragt. Da eine Überprüfung ergab, dass das nicht stimmte, wurde er nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

 Wegen Subventionsbetrug wurde ein Siegburger nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

Wegen Subventionsbetrug wurde ein Siegburger nun zu einer Geldstrafe verurteilt.

Foto:  Peter Steffen/Archiv

Schnell mal 9000 Euro Überbrückungshilfe im Rahmen der Corona-Hilfen zu bekommen, scheint manch einen dazu zu verführen, sich bei der Beantragung nicht an die Wahrheit zu halten. So gab sich ein 70-jähriger Siegburger Ende März dieses Jahres bei der subventionsgebenden Behörde als Solo-Selbstständiger aus. Er sei Personenbeförderer, hatte er angegeben – und Entertainer sei er auch. Das stimmte aber nicht, wie eine Überprüfung letztlich ergab.

Angeklagter zeigt wenig Einsehen

Das sei nun eben Subventionsbetrug, versuchte Richterin Elisabeth Signing Fosso dem Angeklagten vor dem Siegburger Amtsgericht zu erklären. Der hatte aber wenig Einsehen. Er hätte doch das Geld zurückgezahlt. Er sei kein Betrüger, er habe doch nur Menschen eine Freude als Entertainer machen wollen. Von den Bewohnern eines Seniorenheims hätte er sogar eine Dankeskarte bekommen, und eine schöne Stimme habe er auch.

Das Gerede wollte aber weder die Staatsanwaltschaft noch das Gericht hören. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 40 Euro, weil sich der beklagte Sachverhalt bestätigt hatte. Das Gericht wollte nicht ganz so streng sein und verhängte eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro. hjw

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