Kommentar Mühsamer Weg

Auch wenn die Entscheidung des OVG Münster eine bittere Enttäuschung ist: Die Nachtflugregelung am Flughafen Köln/Bonn lässt sich am ehesten auf dem Klageweg bekämpfen.

Politisch ist da auf absehbare Zeit nichts mehr zu machen. Zwar hat die NRW-Landesregierung ein Nachtflugverbot für Passagiermaschinen angekündigt, doch wirkten die Versuche der Umsetzung nicht sehr überzeugend. In Düsseldorf schob man den Schwarzen Peter einfach nach Berlin: Das Land beugte sich seit 2012 zwei Mal der Rechtsauffassung des Bundesverkehrsministeriums, das solch eine Regelung für nicht zulässig hält.

Wo die Politik nicht entscheidet, müssen es eben Gerichte tun. Dazu brauchen die Kläger - und all die, die unter dem nächtlichen Lärm leiden - langen Atem. Der Weg durch die Instanzen ist mühsam und wird Jahre kosten. Dabei haben sie nach wie vor zwei gute Argumente: den Gesundheitsschutz und die planungsrechtliche Grundlage des Flughafens, die zweifelhaft erscheint.

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