Angriff mit Baseballschläger Nachbarschaftsstreit in Troisdorf endet vor Gericht

Siegburg · Vor dem Siegburger Amtsgericht mussten sich zwei Männer verantworten, die ihren Nachbarn und dessen Bruder wegen einer zugeparkten Einfahrt mit einem Baseballschläger angegriffen hatten.

Mit einer Entschuldigung und einer Zahlung von insgesamt 6000 Euro wurde ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen zwei Brüder eingestellt. Auslöser des Nachbarschaftsstreits, bei dem die Angeklagten ihren Nachbarn und dessen Bruder mit einem Baseballschläger angegriffen hatten, war eine zugeparkte Einfahrt. Zuvor hatten die Bewohner einer Doppelhaushälfte in Troisdorf sich wochenlang über Feuchtigkeit im Haus gestritten.

Im Juli 2016 gipfelte der Streit in einer handfesten Schlägerei. Als der 37-jährige Angeklagte an diesem Tag nach Hause kam und sah, dass sein Nachbar seine Einfahrt zugeparkt hatte, stürmte er zu dessen Haustür. Der Nachbar und dessen 50-jähriger Bruder waren dabei, Renovierungsarbeiten in dem Haus zu erledigen. Als sie der Bitte des 37-Jährigen nicht nachkamen, stürmte dieser davon, um seinen 39-jährigen Bruder zur Unterstützung herbeizurufen. Dieser rannte kurze Zeit später mit einem Baseballschläger in der Hand in die Doppelhaushälfte des Nachbarn. Der 37-Jährige kam hinzu.

Was sich anschließend in den vier Wänden abspielte, ließ sich in der Gerichtsverhandlung nicht vollständig klären. Das 50-jährige Opfer, das als Zeuge aussagte, behauptete, von hinten angegriffen worden zu sein. Die Angeklagten hingegen meinten, sie hätten sich nur verteidigt. Der 50-Jährige erlitt Platzwunden und Prellungen.

Wegen des Nachbarschaftsverhältnisses versuchte das Gericht, eine Übereinkunft zwischen Tätern und Opfern zu finden, da sich aufgrund der widersprüchlichen Aussagen weitere Fortsetzungstermine mit Zeugenbefragungen und Einsicht der Krankenakte anbahnten. Die Staatsanwaltschaft und die Rechtsanwälte der angeklagten Brüder einigten sich auf eine Zahlung von jeweils 3000 Euro und eine persönliche Entschuldigung an die Opfer, um das Verfahren einstellen zu können.

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