Baden in der Sieg Nicht überall ist Baden gestattet

RHEIN-SIEG-KREIS · An der Sieg hat der Naturschutz Vorrang. Der Kreis hat jedoch Freizeitzonen entlang des Flusses ausgewiesen

Die kühle Witterung der vergangenen Tage ist vorbei, jetzt ist der Sommer wieder da. Die Freibäder füllen sich, aber auch an der Sieg sind wieder Badende zu sehen. Ist das in dem Fluss überhaupt erlaubt? Jein! Grundsätzlich sind das Betreten der Ufer und das Schwimmen in der Sieg verboten. Aber es gibt eigens gekennzeichnete Bereiche, die von dieser Regelung ausgenommen sind. Im Amtsdeutsch heißen sie "Gewässernahe Erholungsbereiche". Sieg und Agger sind mit diesen Zonen gespickt, der Rest ist für Schwimmer, Paddler und Picknickfreunde tabu.

"Dabei spielen vor allem die Belange des Natur- und Artenschutzes eine Rolle", sagt Bernd Zimmermann, Leiter des Amtes für Natur- und Landschaftsschutz des Kreises. "Wir haben sehr viele Fische in der Sieg, die den Fluss als Laichgewässer nutzen. Wenn man den Gewässergrund aufwühlt, kann es sein, dass Fischlaich vernichtet wird." Die Kiesbänke entlang am Ufer würden zudem von bedrohten Vogelarten wie dem Flussregenpfeifer zum Brüten genutzt. Die Eier, die der scheue Vogel dort ablege, seien von Steinen kaum zu unterscheiden.

"Davon abgesehen gibt es natürlich auch für die Schwimmer einige Tücken: Das können Untiefen sein, aber auch die Bereiche vor oder hinter Staumauern, in denen gefährliche Strömung herrscht", so Zimmermann. Ab einer gewissen Tiefe sei das Wasser zudem sehr kalt. Bei empfindlichen Menschen könne dies zu Kreislaufstörungen führen. Schwimmen in der Sieg: Was macht für Sie den Reiz aus?

Wer dennoch nicht auf das Bad im kühlen Nass verzichten möchte, sollte sich auf einen der sogenannten "gewässernahen Erholungsbereiche" beschränken, die der Kreis in einer Übersichtskarte ausgewiesen hat. Man darf dort die Wege verlassen, lagern, baden oder tauchen. Unter www.rhein-sieg-kreis.de/badenundpaddeln kann man die insgesamt 35 Stellen zwischen Mondorf und Windeck-Au einsehen.

Mit dem Ausweisen dieser Zonen habe die Behörde laut Zimmermann bei der Unter-Schutz-Stellung der Siegaue Anfang 2004/2005 althergebrachten Nutzungsgewohnheiten der Bevölkerung Rechnung getragen. An der unteren Sieg, also in der Nähe der Rheinmündung, sind beispielsweise an der Bergheimer Siegfähre Erholungsbereiche eingerichtet. Dort genießen regelmäßig viele Badende die Abkühlung. Nebenan in Mondorf besteht zwar ein weiterer Erholungsbereich, jedoch ist dort das Schwimmen von den erlaubten Freizeitaktivitäten ausgenommen - wegen des Mondorfer Jachthafens.

Dafür gibt es siegaufwärts in Sankt Augustin und in Siegburg Badestellen beispielsweise am Siegwehr an der Wahnbachtal-straße, wo früher einmal das Siegburger Strandbad war. In Hennef ist das Baden in Weingartsgasse, Lauthausen, Stein sowie am Haus Attenbach erlaubt. Weitere Bademöglichkeiten gibt es an der oberen Sieg in Eitorf und in Windeck.

Wer sich außerhalb dieser gekennzeichneten Stellen im oder am Fluss bewegt oder Grillpartys feiert, muss laut Zimmermann mit Platzverweisen und Ordnungsgeldern rechnen: "Wir leisten uns momentan zwar den Luxus, es bei erstmaligen Verstößen bei einem freundlichen Hinweis und der Aufforderung zu belassen, in einen gewässernahen Erholungsbereich auszuweichen. Aber wenn es damit nicht erledigt ist oder es zu Situationen kommt, die nicht mehr zu tolerieren sind, rufen unsere ehrenamtlichen Landschaftswarte auch die Polizei."

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