Kontrolle an Autobahnraststätte Niederländer in Siegburg wegen unerlaubten Drogenbesitzes verurteilt

Siegburg · Weil er große Mengen Drogen mit sich führte, musste sich ein 37-jähriger Niederländer nun vor dem Schöffengericht in Siegburg verantworten.

Der Angeklagte hatte eine große Menge Drogen dabei. (Symbolbild)

Der Angeklagte hatte eine große Menge Drogen dabei. (Symbolbild)

Foto: picture alliance / dpa/Nicolas Armer

Zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe sowie einer vierjährigen Bewährungszeit hat das Schöffengericht am Montag in Siegburg einen 37-jährigen niederländischen Staatsangehörigen verurteilt.

Polizisten hatten bei einer Kontrolle an der Autobahnraststätte Siegburg am 22. März 2020 verschiedene Drogen in seinem Fahrzeug gefunden. Er sei damals auf dem Weg zu seiner inzwischen Ex-Freundin gewesen, sagte der Angeklagte vor Richter Alexander Bluhm. Die Drogen seien für ihn selbst gewesen, da er zu der Zeit abhängig gewesen sei. Mitgeführt hatte er Amphetamin, Marihuana sowie Gammahydroxybuttersäure (GHB), also K.O.-Tropfen.

Wie groß die Abhängigkeit war, verdeutlichen seine Angaben zum Konsum: Alle eineinhalb Stunden hatte er sich zwölf Milliliter GHB in den Mund gespritzt und anschließend mit Wasser runtergeschluckt. „In Deutschland ist diese Droge nicht so verbreitet, in den Niederlanden hingegen ist sie ein großes Problem“, teilte er über eine Dolmetscherin mit. GHB sei sehr gefährlich und könne zum Tod führen. Die Wirkung: „Man fühlt sich fröhlicher, positive Gefühle werden verstärkt. Es steht aber in keinem Verhältnis zu der Abhängigkeit.“

Vor rund einem Jahr habe der 37-Jährige sich in eine Entzugsklinik eingeliefert und diese nach sechs Monaten erfolgreich wieder verlassen. „Ich bin sehr froh, dass ich von GHB weg bin. Es ist eine harte Abhängigkeit“, so der Angeklagte.

Während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren vorschlug, hielt der Verteidiger des Angeklagten, Peter-René Gülpen, ein Jahr und sechs Monate für ausreichend. So auch der Richter und die beiden Schöffen. Zuversichtlich zeigte sich Bluhm, dass der 37-Jährige künftig ein drogenfreies Leben führen kann. „Er hat eingesehen, dass die Droge GHB hochgefährlich ist und einen Entzug gemacht“, so der Richter. „Jetzt darf er keine weiteren Straftaten mehr begehen und sollte absolut vorsichtig sein. Denn das Ganze schwebt wie ein Damoklesschwert über ihm.“ Das letzte Wort hatte der Angeklagte: „„Es ist zweieinhalb Jahre her, und es tut mir sehr leid“, sagte er.

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