Siegburger Nordfriedhof Kreisstadt Siegburg lässt Kühlcontainer abholen

Siegburg · Zu Beginn der Corona-Pandemie hat die Stadt Siegburg einen Kühlcontainer auf ihrem Nordfriedhof aufgestellt, um vorbereitet zu sein, sollte die Zahl der Toten stark steigen. Jetzt wird er wieder abgebaut.

 Im April 2020 wurde der Kühlcontainer auf dem Siegburger Nordfriedhof aufgestellt.

Im April 2020 wurde der Kühlcontainer auf dem Siegburger Nordfriedhof aufgestellt.

Foto: Peter Kölschbach

Im April 2020 hat die Stadt Siegburg ihn rein vorsorglich auf ihrem Nordfriedhof aufstellen lassen, für den Fall, dass sich die Corona-Lage zuspitzen sollte. Der Kühlcontainer erhöhte die Kapazitäten zur Aufbewahrung Verstorbener um zwölf weitere Plätze. Anderthalb Jahre später soll der Container nun wieder abgebaut werden. Wie die Stadt Siegburg am Mittwoch mitteilte, rückt dafür am Mittwoch, 3. November, ein Tieflader an der Alten Lohmarer Straße an. Diese ist dafür zwischen 14 und 17 Uhr vor dem Friedhof gesperrt.

Als der zusätzliche Kühlraum auf den Nordfriedhof kam, hatte es in Siegburg noch keinen durch das Coronavirus bedingten Todesfall gegeben. Der damalige Bürgermeister Franz Huhn hatte die Entscheidung für den Container als präventiven Schritt beschrieben und gehofft, dass dieser letztlich nie genutzt werde. Die Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Stand Mittwoch sind seit Beginn der Corona-Pandemie 62 Siegburger nach einer Covid-19-Erkrankung gestorben. Und der zusätzliche Kühlraum war in den zurückliegenden Monaten unterschiedlich stark belegt.

„In der Corona-Hochzeit waren mehr als die Hälfte der Plätze genutzt“, sagte Stadtsprecher Jan Gerull auf Nachfrage. Deswegen hatte die Stadt den Mietvertrag für den zunächst nur für ein halbes Jahr angemieteten Container im September 2020 noch einmal verlängert. Laut Gerull wurden nicht nur nach Covid-19-Verstorbene aus Siegburg bis zu ihrer Beisetzung in dem zusätzlichen Raum auf dem Nordfriedhof aufbewahrt. Dieser erleichterte laut Gerull die vorgeschriebene, separate Aufbewahrung von verstorbenen Covid-19-Patienten. Für diese gelten besondere Hygiene- und Desinfektionsvorschriften.

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