Skurriler Gerichtsprozess in Siegburg Wozu braucht man schon einen Führerschein!
Siegburg · Einen ganz besonders dreisten Fall von Fahren ohne Führerschein hatte jetzt ein Richter in Siegburg zu verhandeln. Erstaunlich, was bei dieser Gelegenheit alles ans Licht kam.
Zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung hat Richter Michael Krah am Donnerstag einen 36 Jahre alte Kraftfahrer verurteilt, Der Mann musste sich wegen Urkundenfälschung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 90 Fällen vor dem Amtsgericht verantworten.
Ihm wurde vorgeworfen, im März 2021 seinem Arbeitgeber bei einer unternehmensinternen Führerscheinkontrolle ein gefälschtes Dokument vorgelegt zu haben, um als Außendienstmitarbeiter ein Dienstfahrzeug für geschäftliche und private Zwecke nutzen zu können. Und das, obwohl ihm zuvor die Fahrerlaubnis entzogen worden war. In der Folgezeit soll er in 90 Fällen mit dem ihm überlassenen Pkw gefahren sein, ohne über eine gültige Fahrerlaubnis zu verfügen.
Es wurde während des Prozesses immer verrückter
Die Urkundenfälschung leugnete der Mann zunächst und gab an, den gefälschten Führerschein „nie aktiv genutzt“ und somit auch nicht seinem Arbeitgeber gezeigt zu haben. Von den ihm vorgeworfenen Fahrten ohne Führerschein räumte er rund zehn ein, die anderen leugnete er. Vor allem Fahrten über 20 Kilometer. Da hätten Kollegen am Steuer gesessen.
Als der Richter mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft überlegte, den ehemaligen Arbeitgeber des Angeklagten als Zeuge vorzuladen, machte dieser eine Kehrtwende bei seiner Aussage. „Ich gebe alles zu, denn der (Arbeitgeber) wird mir nur einen reinwürgen wollen“, sagte er. Richter Krah hatte nach eigenen Worten auf die Vorladung verschiedener Zeugen verzichtet, denn deren Aussagen seien eindeutig und sprächen allesamt gegen den Angeklagten. In Bezug auf die zu erwartende Strafe mahnte der Richter den 36-Jährigen mit dem Hinweis: „Ein Geständnis lohnt sich immer.“
Am Ende gab der Angeklagte mehr zu
Der hatte zwischenzeitlich die Anzahl der illegalen Autonutzungen mit 50 angegeben. „Alle Fahrten unter 20 Kilometer gebe ich zu“, wandte er sich schließlich an Gericht und Staatsanwaltschaft. Letztlich galten 85 Fahrten als erwiesen. Die Bewährungsstrafe verdankt der Angeklagte seinem vollumfänglichen Geständnis und seiner vom Richter als glaubhaft gewerteten Versicherung, nie mehr führerscheinlos zu fahren. „Ich habe große Fehler gemacht“, so der Angeklagte.