Gewaltattacke Opfer ins Koma geprügelt - Drei Jugendliche angeklagt

RHEIN-SIEG-KREIS/BONN · Am 13. November 2011 wurde ein 29-jähriger Kölner durch eine brutale Gewaltattacke zum Pflegefall: Jugendliche aus dem Rhein-Sieg-Kreis sollen den jungen Mann auf einem Bahnsteig der Kölner Verkehrsbetriebe so schwer misshandelt haben, dass er eine irreparable Hirnverletzung erlitt.

Nun hat die Staatsanwaltschaft Bonn die damals 19, 18 und 17 Jahre alten mutmaßlichen Täter wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Obwohl die Tat in Köln geschah, hat die Bonner Justiz den Fall übernommen, weil für jugendliche Täter immer die Gerichte des Wohnortes zuständig sind. Deshalb muss sich das Trio demnächst vor einem Siegburger Jugendschöffengericht verantworten.

Den Ermittlungen zufolge sollen die Angeklagten den 29-Jährigen und dessen 28-jährigen Begleiter zunächst verbal attackiert haben, und plötzlich soll der 19-Jährige den 29-Jährigen mit einen Faustschlag ins Gesicht zu Boden gestreckt haben. Und als der Mann völlig wehrlos am Boden lag, sollen der 19-Jährige und der 18-Jährige weiter auf ihn eingeschlagen und -getreten haben. Dabei sollen sie es vor allem auf den Kopf ihres Opfers abgesehen haben.

Der 28-jährige Begleiter des Opfers versuchte laut Anklage vergeblich dem Freund zur Hilfe zu eilen: Den Ermittlungen zufolge wurde er von dem 17-jährigen Angeklagten mit Schlägen außer Gefecht gesetzt. Der 28-Jährige hatte Glück und kam mit leichteren Verletzungen davon, er erlitt eine Platzwunde unter dem Auge.

Schließlich flüchteten die Täter. Der herbeigerufene Rettungsdienst wollte den verletzten 29-Jährigen ins Krankenhaus bringen. Doch der wollte unbedingt nach Hause und ließ sich von seinem Bruder abholen. Wie schwer er verletzt war, wurde erst am nächsten Tag offenbar, als er mit einer Hirnblutung bewusstlos zusammenbrach und ins Koma fiel. Als er nach langen Monaten wieder aufwachte, wurde klar: Er wird nie wieder leben können wie vorher. Er ist halbseitig gelähmt, kann nicht mehr eigenständig schlucken und wird laut Anklage als Schwerstpflegefall geführt.

Nach den Tätern fahndete man lange vergeblich: Der als einziger noch unbestrafte 18-Jährige war zwar am Tatort angetroffen worden, gab jedoch eine falsche Adresse an. Und: Eine Bekannte am Tatort erklärte, er habe nichts mit dem Überfall zu tun. Da auf dem Bahnsteig die Videokamera defekt war, lief die Suche ins Leere.

Erst ein Jahr später widerrief die Zeugin ihre Aussage, und als die Polizei den 18-Jährigen fasste, bestritt der die Tat und nannte die übrigen beiden als die Täter. Die bestreiten die Tat laut Anklage ebenfalls. Für die Staatsanwaltschaft steht fest: Die Tat liegt im absoluten Grenzbereich der gefährlichen Körperverletzung wegen der Gefährlichkeit und Massivität der Gewalteinwirkung auf den Kopf des Opfers.

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