Prozess am Landgericht Parfumdieb wegen versuchten Totschlags vor Bonner Schwurgericht

Bonn/Siegburg · Die Messerattacke eines 32-jährigen Angeklagten gegen einen Ladendetektiv in Siegburg war lebensbedrohlich. Die Staatsanwaltschaft geht von versuchtem Totschlag aus.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Die Drogensucht saß ihm im Nacken. Folglich wollte ein 32-jähriger Familienvater schnell nur ein paar Euro verdienen. Von einer Frau begleitet, betrat er am 11. Januar 2018 einen Drogeriemarkt in der Siegburger Innenstadt, streifte durch die Parfumabteilung, griff zu den teuren Marken und packte sie in seine Lederjacke. Sieben Flaschen für insgesamt 681,60 Euro. Aber aus dem schnellen Euro wurde nichts: Denn ein Ladendetektiv stoppte das diebische Pärchen. Der 32-Jährige rastete sofort aus, versetzte dem Detektiv eine Kopfnuss und mehrere Faustschläge, bis dieser zu Boden stürzte. Schließlich zog der erwischte Ladendieb laut Anklage der Bonner Staatsanwaltschaft ein kleines Taschenmesser und stach auf den Detektiv ein.

Ein Fall, wie Gerichtssprecher Tobias Gülich am Mittwoch bestätigte, der jetzt vom Bonner Schwurgericht verhandelt wird. Denn zunächst war der 32-jährige Asylbewerber aus Georgien „nur“ wegen räuberischen Diebstahls und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Im April musste er sich vor dem Amtsgericht in Siegburg verantworten. Am Ende des Prozesses verwies der Strafrichter den Fall ans Bonner Landgericht Es sei nicht auszuschließen, heißt es im richterlichen Beschluss, dass ein versuchter Totschlag vorliege.

Die Bonner Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass der Angeklagte den Ladendetektiv nur an den Armen – also nicht lebensbedrohend – getroffen hatte. Aber der 23-Jährige schilderte im Prozess als Zeuge, wie der zornige Parfumdieb versucht habe, ihn an Kopf, Hals oder Brust zu erwischen. Er habe Todesangst gehabt und gedacht, sein Leben sei vorbei. In höchster Verzweiflung sei es ihm schließlich gelungen, die Stiche abzuwehren. Allerdings: Eine stark blutende Venenverletzung am Oberarm musste später mit acht Stichen genäht werden. Der Angeklagte wurde noch am Tattag in einem Schuhladen festgenommen: Blutflecken hatten ihn verraten. Das Messer, so beteuerte der 32-Jährige, trage er nur bei sich, um seine schwangere Ehefrau auf der Straße zu schützen.

Wer die Mittäterin beim Parfumdiebstahl gewesen ist, wollte der 32-Jährige nicht verraten; der Detektiv hingegen ist sich sicher, dass es die Ehefrau des Angeklagten war.

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