Personalie in Siegburg Politik weist Beanstandung der Beigeordneten-Wahl zurück

Siegburg · Im Juni hat der Siegburger Rat einstimmig einen neuen Ersten Beigeordneten gewählt. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht fehlt diesem aber die ausreichende Führungserfahrung. Das sieht die Politik anders.

 Die Siegburger Verwaltung, deren Rathaus derzeit saniert wird, hat momentan nur einen Wahlbeamten an ihrer Spitze.

Die Siegburger Verwaltung, deren Rathaus derzeit saniert wird, hat momentan nur einen Wahlbeamten an ihrer Spitze.

Foto: Nadine Quadt

Die Siegburger Politik hält an Matthias Bamberger als neuem Ersten Beigeordneten fest. In seiner Juni-Sitzung hatte der Rat diesen einstimmig zum Nachfolger von Ralf Reudenbach gewählt, der Ende März nach zwei Amtszeiten in Ruhestand gegangen ist. Die Kommunalaufsicht des Rhein-Sieg-Kreises hatte anschließend jedoch Bürgermeister Stefan Rosemann im Juli angewiesen, diese Wahl offiziell zu beanstanden. Aus ihrer Sicht erfüllt der Gewählte nicht in ausreichendem Maße die geforderte Erfahrung für das Amt. Das sieht der Rat parteiübergreifend anders. Deswegen wies er die Beanstandung in seiner Sitzung am Montagabend einstimmig zurück.

„Bedauerlich“ nannte Astrid Thiel (Grüne) im Namen der Mehrheitskoalition aus SPD, Grünen und FDP die Beanstandung durch die Kommunalaufsicht. Matthias Bamberger habe die Koalition fachlich und menschlich überzeugt, hatte der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank Sauerzweig gleich nach der Beanstandung erklärt. „Wir stellen daher den Antrag auf Zurückweisung der Beanstandung“, sagte Thiel. Dem folgten die anderen Fraktionen. „Ich halte die juristische Bewertung durch die Kommunalaufsicht für falsch“, erklärte CDU-Fraktionschef Jürgen Becker dazu. Die aufgeführten Gründe träfen nicht zu. Das Amt eines Ersten Beigeordneten setze nicht notwendigerweise Führungserfahrung voraus. Allein durch die langjährige Arbeit in einer Verwaltung liege ja eine ausreichende Erfahrung vor.

Widersprüchlichkeiten bei Ausschreibung

Kritik äußerte Becker indes am Verfahren, das er als „Armutszeugnis für die Verwaltung“ bezeichnete. Auf die erste, eng gefasste und deswegen von seiner Fraktion kritisierte Ausschreibung der Beigeordnetenstelle habe es keine Bewerbung gegeben. Und bei der zweiten Ausschreibung sei dann durch das Hinzufügen eines überflüssigen Merkmals Raum für unterschiedliche juristische Auslegung entstanden. Frank Sauerzweig hielt jedoch dagegen, es sei kein guter Stil, erst den gesamten Prozess mitzugehen und auch die Rechtswidrigkeit der Beanstandung durch die Kommunalaufsicht anzuerkennen, dann aber der Verwaltung im Nachhinein parteipolitisch geprägt einen mitzugeben.

Auf Nachfrage erläuterte Stefan Rosemann, dass die Verwaltung zehn Bewerber um die Beigeordnetenstelle gar nicht erst zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen hat, da sie die Voraussetzungen nicht erfüllt haben. „Bei fünf Bewerbern haben wir eine Möglichkeit gesehen“, so Rosemann. Deswegen seien diese zum Gespräch eingeladen worden, mit der Bitte, kleinere Lücken in den Bewerbungsunterlagen durch Nachsendungen oder im Gespräch zu füllen. Grundsätzlich habe man sie aber für geeignet gehalten.

Kommunalaufsicht entscheidet

Nach dem Ausscheiden von Ralf Reudenbach hatte zunächst der Beigeordnete Andreas Mast verwaltungsintern die allgemeine Vertretung des Bürgermeisters übernommen. Dieser hat indes Ende Juli die Freistellungsphase seiner Altersteilzeit angetreten. Auf Nachfrage von Ralph Wesse von der SBU erklärte Dezernent Bernd Lehmann, dass aktuell der Technische Beigeordnete Stephan Marks diese Aufgabe innehält – er ist derzeit der einzige Wahlbeamte in der Verwaltung. Für juristische Expertise müsse sich die Verwaltung aktuell extern Rat einholen.

Lehmann erläuterte auch das weitere Prozedere nach dem Ratsbeschluss. „Wir werden nun die Kommunalaufsicht über den Beschluss informieren“, sagte er. Wenn diese den Beschluss ohne Beanstandung annehme, sei die Wahl gültig und Matthias Bamberger der neue Erste Beigeordnete. „Wenn die Kommunalaufsicht den Beschluss aufhebt, bleibt uns der Klageweg“, so Lehmann. Oder ansonsten nur eine neue Stellenausschreibung.

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