Landgericht Bonn Privatdetektiv vor Gericht: GPS-Sender angebracht?

Siegburg/Bonn · Ein 45-jähriger Ermittler ist wegen Verstoßes gegen den Datenschutz angeklagt. Eine Eitorferin hatte ihn für die Beschattung des Ex-Partners engagiert.

 Symbolbild: Ein Privatdetektiv ist angeklagt, weil er einen GPS-Sender an einem Auto angebracht haben soll.

Symbolbild: Ein Privatdetektiv ist angeklagt, weil er einen GPS-Sender an einem Auto angebracht haben soll.

Foto: dpa

Diskretion ist die Grundlage des Geschäftsmodells von Privatdetektiven. Da ist es bitter, wenn man zum Beispiel bei einer Observation entdeckt wird. Genau das ist aber einem 54-jährigen Privatermittler aus dem nördlichen Rheinland-Pfalz passiert. Und damit nicht genug: Nachdem ihn der Beobachtete bei der Polizei angezeigt hatte, wurde er vor dem Amtsgericht Siegburg auch noch wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Datenschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt.

Er soll seiner Zielperson nämlich mithilfe eines an deren Wagen befestigten GPS-Senders gefolgt sein. Der Mann ging in Berufung und nach dem ersten Verhandlungstag am Bonner Landgericht sieht es nun so aus, als ob das erstinstanzliche Urteil tatsächlich auf der Kippe steht. Die SIM-Karte des Geräts war nämlich seinerzeit gar nicht funktionstüchtig, wie Spezialisten des LKA herausgefunden hatten.

Junger Vater ahnte Beobachtung

Aber zum Hintergrund: Im August 2017 wandte sich eine junge Mutter aus Eitorf an eine Bonner Detektei. Sie hatte sich gerade von dem Vater ihres gemeinsamen Kindes getrennt und stritt mit dem Verflossenen vor Gericht um das Sorgerecht. Weil sie vermutete, dass der Kindesvater häufig kiffte, hielt sie ihn offenbar für ungeeignet, sich um das Kind zu kümmern. Vor Gericht zählen aber keine Vermutungen, sondern nur Tatsachen. Deshalb gab sie Nachforschungen in Auftrag, die ihren Verdacht belegen sollten.

Über einen Subunternehmer schaltete die Bonner Agentur dann den 54-Jährigen ein, der den Vater an mehreren Tagen im August observierte. Von seinen Beobachtungen fertigte er detaillierte Protokolle an, die teilweise auch vor Gericht verlesen wurden. Von Cannabiskonsum ist darin allerdings nichts zu lesen; vielmehr hatte der junge Vater offenbar Lunte gerochen und den Ermittler schließlich auf einem Supermarktparkplatz zur Rede gestellt.

Hat der Sender Daten aufgezeichnet?

Der Detektiv gab sich unschuldig, der Oberservierte entdeckte aber am folgenden Tag besagten Sender hinter der Stoßstange seines Wagens. Vor Gericht hatte der Detektiv angegeben, weder das Gerät dort positioniert noch dessen Daten bei der Verfolgung genutzt zu haben. Dass er aber den damals 25-jährigen Vater im Auftrag der Mutter observiert hatte, räumte er unumwunden ein. Das sei ja schließlich sein Job.

Das Amtsgerichtsurteil liest sich teilweise so, dass anzunehmen ist, die reine Observation stelle bereits einen Verstoß gegen das Gesetz dar, legte der Berufungsrichter nach der Verlesung der erstinstanzlichen Entscheidung seine vorläufige Rechtseinschätzung dar. Dem sei aber nicht so. Vielmehr komme es darauf an, ob der Sender Daten aufgezeichnet habe. Hier gebe es aber deutliche Ermittlungslücken.

Ex-Partner betrunken von Polizei erwischt

Da seit der Tat ohnehin bereits vier Jahre vergangen seien, regte er eine Einstellung des Verfahrens an. Diesen Weg mochten aber der Angeklagte und sein Verteidiger nicht so einfach mitgehen – zumindest nicht, solange der Angeklagte im Anschluss auf den Anwaltskosten sitzenbleibe oder sogar noch eine Geldbuße zahlen müsse.

Bevor das Gericht ein Urteil fällen kann, muss nun geprüft werden, ob der GPS-Tracker ohne funktionsfähige SIM-Karte überhaupt Daten speicherte. Die junge Mutter konnte übrigens den Drogenkonsum ihres Ex-Partners schließlich auch ohne die Hilfe des Detektivs nachweisen: Völlig betrunken und unter Cannabis-Einfluss hatte der Vater nämlich mitten in der Nacht völlig grundlos einen Krankenwagen im Einsatz angehalten und die Polizei auf den Plan gerufen.

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