Vorwurf der Körperverletzung in Siegburg Prozess nach Weihnachtsfeier im Saunaclub

SIEGBURG · Ein Troisdorfer soll eine Servicekraft in einem Saunaclub geschlagen haben. Nun fand der Prozess statt. Doch die Zeugin ist nicht erschienen.

 Das Verfahren wurde eingestellt.

Das Verfahren wurde eingestellt.

Foto: David Ebener/Archiv

Weil er eine Servicekraft in einem Lohmarer Saunaclub geschlagen haben soll, musste sich ein 47-jähriger Troisdorfer vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf lautete Körperverletzung. Die als Zeugin geladene Frau, mittlerweile wohnhaft in Duisburg, erschien allerdings nicht.

Die Verteidigerin des Angeklagten erklärte, sie habe keinen Kontakt zu der Frau aufnehmen können, sie sei vielleicht „im Homeoffice“ oder habe sich in ihre osteuropäische Heimat abgesetzt. Darauf konnte Richter Hauke Rudat einen einbestellten Dolmetscher entlassen.

Wie der Angeklagte aussagte, habe er am 21. Dezember 2019 eine Weihnachtsfeier begehen wollen, und im Kollegenkreis sei man dann auf die Idee gekommen, die Geburt Christi in besagtem Saunaclub zu feiern. Dort sprach die Männerrunde nicht nur kräftig dem Alkohol zu, sie ließen sich auch gerne von den Servicekräften zu weiterem Tun verführen. Nur eben der Angeklagte nicht.

„Schlwappschwanz“ und „Spießer“ habe sie ihn genannt

Er habe der Frau, die schließlich Anzeige erstattete, erklärt, zu betrunken zu sein. Und das habe seiner Manneskraft geschadet, was er der Dame auch sagte. Die aber bot ihm an, über Mittel zur Stärkung zu verfügen. Das Mittel stellte sich dann als Kokain heraus, was der Angeklagte damals rigoros ablehnte. Daraus habe sich ein Streit entwickelt, in dessen Verlauf die Frau ihn nicht nur mit ihren Highheels attackiert, sondern auch „Schlappschwanz“ und „Spießer“ genannt habe. Es könne sein, dass er die Frau von sich weggeschubst habe, mehr jedoch nicht. Auch die von anderen herbeigerufene Polizei konnte schließlich keine sichtbaren Verletzungen bei der Frau feststellen.

So wurde die Beweisaufnahme beendet. Die Staatsanwaltschaft plädierte, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Die Verteidigung stimmte nach Rücksprache mit ihrem Mandanten zu. Richter Rudat stellte das Verfahren schließlich ein. Der Angeklagte muss aber eine Auflage von 600 Euro an das Kinderheim Doktor Ehmann leisten.

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