Schmerzensgeldklage Prügelei im Oktopus-Freibad

Bonn/Siegburg · Die Frisbee-Scheibe traf eine Frau am Hinterkopf. Der verunglückte Wurf im Siegburger Oktopus-Bad endete aber nicht mit einer Entschuldigung, sondern mit einer handfesten Prügelei. Jetzt trafen sich die Beteiligten vor dem Bonner Landgericht.

 Das Bonner Landgericht. (Symbolfoto)

Das Bonner Landgericht. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Oliver Berg

Es war der späte Nachmittag des 30. Juni 2019, ein Sonntag: Im Nichtschwimmerbecken des Oktopus-Freibades spielten ein 40-Jähriger und seine Freunde gut gelaunt und lauthals Frisbee: Die Stimmung jedoch kippte sofort, als die Scheibe eine ungewollte Flugbahn einschlug und eine Mutter, die zudem schwanger war, unglücklich am Hinterkopf traf. Die 23-Jährige, die zeitgleich mit ihrem dreijährigen Sohn ebenfalls im Nichtschwimmer plantschte, fühlte einen stechenden Schmerz. Der Fehlwurf rief den Vater des Kindes und Ehemann auf den Plan, der den Frisbee-Werfer zur Rede stellte. Der aber reagierte – so hieß es später im Prozess – mit einer abfälligen Bemerkung: Die Dame, so sinngemäß, solle sich nicht so anstellen. Daraufhin soll der 25-jährige Ehemann dem Frisbee-Spieler einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben. Das aber war nur der Anfang einer ausgewachsenen Keilerei im Oktopus, an der auch weitere Schwimmbadbesucher beteiligt gewesen sein sollen, bis die Polizei einschritt.

Der Fall landete vor dem Bonner Landgericht, wie Gerichtssprecherin Patricia Meyer gestern bestätigte: Denn der 40-Jährige hatte im Zuge der handfesten Schlägerei sämtlichen Frontzähne verloren – und forderte vom Ehemann und seinem damals 19-jährigen Bruder (der ebenfalls an der Rauferei beteiligt gewesen sein soll) 6000 Euro Schmerzensgeld sowie den Eigenanteil der Zahnarztkosten über 242,30 Euro.

 Der beklagte Ehemann jedoch bestritt, dass er den entscheidenden Faustschlag versetzt hat: Die schlimmen Verletzungen hätte nicht er verursacht, sondern diese seien später im „unübersichtlichen Handgemenge“ passiert. Im Übrigen sei der Kläger der eigentliche Aggressor gewesen: Bereits das Frisbee-Spiel im Becken, wo sich auch Kinder aufgehalten hätten, sei sehr rücksichtslos gewesen. Nach dem bösen Treffer hätte der Kläger – anstatt sich zu entschuldigen – sich zudem über seine Frau lustig gemacht und anzügliche Bewegungen gemacht. Da habe er zugeschlagen, obwohl er sich durchaus unterlegen gefühlt habe. Der Streit jedoch eskalierte trotz der Intervention des Bademeisters. Vor dem Freibadausgang kam es zum „allgemeinen Getümmel“.

Wer am Ende dem 40-jährigen Kläger die Zähne ausgeschlagen hatte, konnte im Prozess vor der 18. Zivilkammer nicht aufgeklärt werden. Eine Videoaufzeichnung aus dem Freibad ergab nur vage Bilder. Um eine aufwändige Beweisaufnahme zu ersparen – zehn Zeugen sollten gehört werden – einigten sich die Parteien auf Vorschlag von Richterin Katrin Kreidt auf einen Vergleich: Der Ehemann zahlt jetzt 2000 Euro – also nur ein Drittel – an den zahnlosen Frisbee-Spieler, sein verklagter Bruder muss nichts übernehmen.

Für die Brüder ist die folgenschwere Freibad-Kollision damit noch nicht zu Ende. Die Bonner Staatsanwaltschaft hat sie wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das Strafverfahren vor dem Amtsgericht Siegburg ist noch nicht eröffnet.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort