Amtsgericht Siegburg Raser kommt mit Bewährungsstrafe davon

Siegburg · Zwölf Anklagen in zwei Jahren: Troisdorfer muss sich vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten, weil er mehrfach ohne Fahrerlaubnis am Steuer saß und sich dabei sogar Rennen mit der Polizei leistete.

 Letzte Chance für einen Raser: Troisdorfer erhält für seine Vergehen zwei Freiheitsstrafen auf Bewährung.

Letzte Chance für einen Raser: Troisdorfer erhält für seine Vergehen zwei Freiheitsstrafen auf Bewährung.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Gleich zwei Freiheitsstrafen hat ein 28-jähriger Troisdorfer vor dem Siegburger Amtsgericht kassiert: einmal ein Jahr und drei Monate und einmal zwei Jahre. Beide Strafen setzte Richter Hauke Rudat zur Bewährung mit einer Bewährungszeit von vier Jahren aus. Und er redete dem Angeklagten eindringlich ins Gewissen: „Sie stehen kurz davor, in einen ganz tiefen Abgrund zu fallen.“

Mit dem Urteil blieb Rudat weit hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten gefordert hatte. Zwölf Anklagen lagen gegen den Mann vor: Zwischen 2018 und 2020 war er mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung in Niederkassel, Köln und weiteren Orten erwischt worden. Die Autos hatte er sich jeweils ausgeliehen. Dabei lieferte er sich Rennen mit der Polizei oder nötigte und beleidigte andere Verkehrsteilnehmer. Bei einer Aktion mussten die Polizisten die Verfolgung sogar aufgeben, weil sie zu gefährlich geworden war.

Drängelei auf der A1

In einem anderen Fall drängelte der Angeklagte auf der Autobahn 1 bei Münster andere Verkehrsteilnehmer in lebensbedrohlicher Art und Weise. Beim Amtsgericht und beim Landgericht Münster wurde ein entsprechendes Verfahren durchgeführt, was zu einer Verringerung einer dort ausgesprochenen Freiheitsstrafe zur Bewährung führte. Weil das Münstersche Urteil gesamtstrafenfähig ist, wurde es in den jetzigen Prozess in Siegburg mit einbezogen. Die Taten gab der Mann unumwunden zu.

Sein Verteidiger erklärte, es sei „ein inneres Bedürfnis“ seines Mandanten, „sich zu bewegen“. Denn der Mann leide unter ADHS und sei bereits als zehnjähriger Junge sechs Monate wegen dieser Krankheit in stationärer Behandlung gewesen. Auf seinen Rat hin habe sich sein Mandant vor einigen Monaten in Behandlung begeben. Dabei sei nicht nur die ADHS, sondern auch eine „soziale Persönlichkeitsstörung“ festgestellt worden.

Raserei als Ablassventil

Durch die Raserei habe er ein „Ablassventil“ gesucht. Die behandelnde Psychologin sehe „einen erheblichen Behandlungsbedarf mit einer Zeitdauer von wenigstens 80 bis 100 Stunden“. Der Angeklagte sei bereit, die Therapie durchzuführen. Er habe oft abends nicht zur Ruhe kommen können, erklärte der Mann weiter. Darum sei er dann mit den Autos raus und habe sich auch die „Rennen“ mit anderen geliefert.

Das mochte der Staatsanwalt allerdings nicht glauben. Denn alle Taten wurden am hellen Tag begangen. Und ein als Prozessbeobachter anwesender Polizist aus Köln erklärte, er vermute eine hohe kriminelle Energie in dem Täter. Am Telefon habe der ihm erklärt, „ihr müsst mich erstmal kriegen“.

Ähnlich sah es die Staatsanwaltschaft. „Wo soll das Ablassventil sein? Sie haben Gegner gesucht, mit denen Sie sich messen wollten“, hielt der Staatsanwalt dem Angeklagten vor. Und: „Sie waren gleichgültig gegenüber der Gefährdung der Allgemeinheit und haben die Gefahr gesucht.“ Darum komme auch keine weitere Bewährungsstrafe in Betracht, denn keine frühere Strafe habe dazu geführt, dass er sein Verhalten ändere. So sehe er auch keine günstige Sozialprognose.

Letzte Chance für Angeklagten

Die Verteidigung plädierte dagegen, eine Haftstrafe führe zu nichts, selbst im offenen Vollzug könne das Problem nicht gelöst werden. „Spannen Sie ein ganz enges Auflagenkorsett“, bat der Verteidiger den Richter. Weil der Angeklagte weder Schulabschluss noch Berufsausbildung besitzt, aber Vater zweier unmündiger Kinder ist, gab Richter Rudat ihm mit seinem Urteil noch eine letzte Chance. Er mahnte aber, eine weitere Bewährungsstrafe gebe es nicht. Und wie sein Leben nach einer Haft aussehe, könne sich der Angeklagte so vorstellen: kein Job, keine Perspektiven.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort