Jugendzentrum in Siegburg Rechtsstreit um SJZ-Räume landet vor Gericht

Siegburg · Seit zweieinhalb Jahren sucht das Selbstverwaltete Jugendzentrum Siegburg (SJZ) nach einer neuen Unterkunft. Jetzt hat es eine Einstweilige Verfügung gegen die Stadt Siegburg beantragt, um in seine früheren, städtischen Räume zurückkehren zu können.

Der Förderverein Selbstverwaltetes Jugendzentrum Siegburg (SJZ) hat im Gerichtsstreit mit der Stadt Siegburg eine Einstweilige Verfügung beantragt. Die Verantwortlichen teilten am Wochenende mit, dass das Amtsgericht Siegburg für Dienstag, 28. August, einen Gütetermin angeordnet hat, um den Sachverhalt zu klären. Wie berichtet, hatte das SJZ Anfang Juli Klage gegen die Stadt eingereicht, da es in die von der Stadt zur Verfügung gestellten Räume in der früheren Hauptschule Innere Stadt zurückkehren möchte.

Dort war es Anfang 2016 freiwillig ausgezogen, weil das Gebäude zu einer Flüchtlingsunterkunft umfunktioniert wurde. Die Stadt sicherte den Jugendlichen damals zu, sie bei der Suche nach Ersatz zu unterstützen. Zweieinhalb Jahre später ist das SJZ immer noch obdachlos.

Der Verein hatte sich wiederholt mit Demos, Infoständen und Unterschriftensammlungen in Erinnerung gebracht. Im Dezember stellten Vorstandsmitglieder im Jugendhilfeausschuss ihre Arbeit vor und unterstrichen noch einmal ihre Forderung. Bürgermeister Franz Huhn machte damals klar, dass es „keine städtischen Räume gibt, die passen“. Auch ein Aufruf über den städtischen Newsletter habe nicht geholfen. Leerstehende Gebäude, die das SJZ vorschlug, schloss die Stadt aus verschiedenen Gründen aus.

Stadt hat keinen passenden Ersatz gefunden

Mitte Juni hatte sich der Verein an die Öffentlichkeit gewandt und der Stadt eine Frist bis zum Monatsende gesetzt. Sollte die Verwaltung bis dahin keinen neuen Raum in Aussicht stellen, drohte er mit Klage. Etwa zeitgleich hatte die Stadt darüber informiert, dass sie in den betreffenden Räumen ab August eine Kindertagesstätte mit bis zu vier Vorlaufgruppen einrichtet, bis die geplante Kita in Kaldauen fertig ist.

Das nahm der Verein zum Anlass, auf eine Rückkehr in seine Räume zu klagen. Die Stadt verwies damals darauf, dass der Vertrag mit dem SJZ eine Aussetzung des Nutzungsverhältnisses nicht nur für die Flüchtlingsunterbringung, sondern auch in vergleichbaren Fällen vorsehe. Ein solcher sei die Einrichtung einer Kita.

„Natürlich sehen wir die Notwendigkeit und Wichtigkeit der Schaffung von Betreuungsplätzen“, sagt SJZ-Vorstandssprecher Vassilios Arvanitis. Es stelle sich jedoch die Frage, wie in einem etwa 600 Quadratmeter großen Schulkomplex nur diese vier Räume den Anforderungen genügen könnten.

„Den Unmut der betroffenen Eltern über die eventuell entstehende Situation können wir voll und ganz nachvollziehen“, so Arvanitis. Er gibt aber zu bedenken, dass aus Kindern Jugendliche werden, die dann vielleicht für eine sinnvolle und unkommerzielle Freizeitgestaltung dankbar seien.

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