Urteil am Amtsgericht Siegburg Freispruch für Reichsbürger, der brutales Video bei Telegram geteilt haben soll

Troisdorf/Siegburg · Einem angeblichen „Reichsbürger“ konnte die Tat nicht nachgewiesen werden. Der Richter ließ jedoch eine persönliche Vermutung durchblicken.

 Das Amtsgericht Siegburg war Verhandlungsort für eine Tat, die sich in einer „Telegram“-Gruppe abspielte.

Das Amtsgericht Siegburg war Verhandlungsort für eine Tat, die sich in einer „Telegram“-Gruppe abspielte.

Foto: Meike Böschemeyer

Mit einem Freispruch endete für einen 57-Jährigen aus Troisdorf ein Verfahren wegen Gewaltdarstellung vor dem Siegburger Amtsgericht. Der Angeklagte selbst bestritt den Tatvorwurf. Ihm war vorgeworfen worden, im Februar 2022 ein Video in einer Troisdorfer Telegram-Gruppe mit „unmenschlichen Gewalttätigkeiten gegen Menschen“, wie es im entsprechenden Strafgesetz heißt, hochgeladen zu haben.

In dem von Richter Hauke Rudat und der Vertreterin der Staatsanwaltschaft als authentisch bewerteten Video ist zu sehen, wie ein geknebelter Mensch von fünf Soldaten auf ein am Boden liegendes Kreuz genagelt wird, das im Anschluss aufgestellt wird. Dann ist zu sehen, wie die Männer am Fuß des Kreuzes ein Feuer entfachen. Die Frage des Richters, ob jemand den Film sehen wolle, verneinten sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft. Das Gezeigte sei auch „eine ganz heftige Geschichte“, berichtete Rudat.

Angeklagter ein „ortsbekannter Reichsbürger“

Auf den Angeklagten als Autor des Posts war ein Zeuge gestoßen, der den Angeklagten, der ein „ortsbekannter Reichsbürger“ sei, anhand eines Fotos auf dessen Account erkannt und den Post der Polizei gemeldet hatte. Der Angeklagte gab an, dieses Foto kurze Zeit vorher bei Facebook eingestellt zu haben. Da er selbst nicht bei Telegram aktiv sei, müsse wohl eine andere Person sein Foto bei Telegram zur Erstellung eines Accounts dort benutzt haben, so der 57-Jährige.

Letztendlich konnte dem Mann die strafbare Handlung nicht zugeordnet werden. „Eine Halterhaftung wie im Verkehrsrecht gibt es im Strafrecht nicht“, kommentierte Rudat das Problem. Denn es sei nicht nachweisbar, wer dazu den PC des Angeklagten genutzt habe. Der Richter machte aber auch keinen Hehl daraus, dass er dem Angeklagten die Tat zutraue. „Das würde sich nahtlos in Ihre Vita einfügen“, ließ er den Troisdorfer wissen. Denn der sei schon des Öfteren unter anderem wegen Verbreitung von Verschwörungstheorien, Volksverhetzung und weiterer ähnlicher Delikte strafrechtlich in Erscheinung getreten.

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