Anonymer Krankenschein Wie ist der Stand der Inklusion im Rhein-Sieg-Kreis?
Rhein-Sieg-Kreis · Bekommt der Rhein-Sieg-Kreis auch eine Clearingstelle, wie sie der Verein Anonymer Krankenschein (AKS) in Bonn unterhält? Der Verein stellt jedenfalls am Montag seine Arbeit im Kreisausschuss vor. Außerdem gibt es einen Stand über die Inklusion im Rhein-Sieg-Kreis.
Wer in Deutschland keinen Aufenthaltsstatus hat, hat zwar Anspruch auf eine medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, aus Angst vor Abschiebung nehmen die Betroffenen diese aber oft nicht in Anspruch. Alleine in Bonn gibt es rund 5000 Menschen, die davon betroffen sind. Ihnen hilft der Verein Anonymer Krankenschein (AKS). Sie stellen ihre Arbeit im Kreisausschusses für Inklusion und Gesundheit vor, der am Montag, 30. Januar, ab 16 Uhr im Kreishaus Siegburg tagt.
Menschen mit solchen Nöten können sich in Bonn an die Clearingstelle, einer Anlaufstelle für Menschen ohne Krankenversicherung, wenden. Die Anlaufstelle wurde im November 2021 vom AKS eröffnet. Eine Untersuchung in der Clearingstelle erfolgt durch einen Arzt, der den sogenannten anonymen Krankenschein ausstellen kann, mit dem die Patienten bei einem Facharzt ihrer Wahl behandelt werden können. Die Kosten dafür werden über die Clearingstelle abgerechnet, die die Stadt Bonn finanziert.
Aktionsplan Inklusion
Auch über den Inklusionsstand im Rhein-Sieg-Kreis wird es im Ausschuss Rechenschaftsberichte geben. Da ist zum Beispiel der Aktionsplan Inklusion, den der Kreistag 2017 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rhein-Sieg-Kreis beschlossen hatte. Die Ausschussmitglieder werden erfahren, was mit den jährlich zur Verfügung gestellten Mitteln geschehen ist. Immerhin steigt der Satz von bisher 57.000 Euro jährlich auf je 59.500 Euro für dieses und kommendes Jahr. Als der Kreistag vor sechs Jahren den Beschluss fasste, wurde die Verwaltung beauftragt, „im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen die Maßnahmenempfehlungen schrittweise umzusetzen“. Die Summe setzt sich der Kreisverwaltung zufolge so zusammen: 22.500 Euro jährlich kostet eine „externe Umsetzungsbegleitung“, für die Durchführung „konkreter Maßnahmen“ sind 37.000 Euro angesetzt. Es werde von Preissteigerungen bei den Beratersätzen ausgegangen, heißt es. Der Betrag für „konkrete Maßnahmen“ sei um 7000 Euro erhöht, weil man Geld zur Förderung von Freizeitmaßnahmen für Behinderte an anderer Stelle gestrichen und nun über den Aktionsplan Inklusion bewilligen wolle.
Im Haushaltsplanentwurf des Kreises für 2023 und 2024 werden indes anteilige Inklusionspauschalen wieder zurückgezahlt „aufgrund nicht vollständiger zweckentsprechender Verwendung“. Zum Ausgleich für ihre „Zusatzbelastungen“ im Rahmen der schulischen Inklusion erhält der Rhein-Sieg-Kreis darüber hinaus seit 2015 Landesmittel in Höhe von knapp einer Million Euro.
Das sieht der Haushalt für Inklusion vor
Im Haushalt finden sich zu Inklusionsbemühungen weitere Posten: Zum Aufbau eines kreisweiten Bildungsnetzwerkes und Unterstützung von schulischer Qualitätsentwicklung in der Inklusion werden weitere Förderprogramme in Anspruch genommen, heißt es da. Weiter erhalten die Regionalen Bildungsnetzwerke jährlich Mittel in Höhe von 15.000 Euro aus dem Inklusionsfonds des Landes zur Durchführung von regionalen Maßnahmen in Zusammenhang mit dem Inklusionsprozess. Gut möglich, dass es eine Übersicht gibt, was mit dem Geld im Einzelnen passiert ist.
Im Kreissozialamt wird unter anderem die Schwerpunktaufgabe „Behindertenbeauftragte(r), Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ aufgezählt. Die Auftragsgrundlage ist der politische Beschluss des Kreistags, einen Inklusions-Fachbeirat einzurichten, einen Aktionsplan Inklusion zu erstellen und umzusetzen sowie verstärkt Informationen des Rhein-Sieg-Kreises auch in leichter Sprache herauszugeben. Der Geschäftsbedarf des Fachbeirats Inklusion steigt jedenfalls: von bisher 2500 Euro auf jeweils 4500 in den nächsten zwei Jahren.