SPD scheitert mit Antrag Kreisausschuss lehnt drittes Frauenhaus erneut ab

Rhein-Sieg-Kreis · Die SPD ist mit einem weiteren Antrag für ein drittes Frauenhaus im Rhein-Sieg-Kreis gescheitert. Das soll es nach CDU und Grünen erst geben, wenn der Bund die Finanzierung gesetzlich regelt.

 Fordern ein drittes Frauenhaus im Rhein-Sieg-Kreis: (v.l.) Marion Spiekermann, Michiko Park, Manuela Franke, Martina Bláhová-Müller, Alexandra Fausten und Jana Bach.

Fordern ein drittes Frauenhaus im Rhein-Sieg-Kreis: (v.l.) Marion Spiekermann, Michiko Park, Manuela Franke, Martina Bláhová-Müller, Alexandra Fausten und Jana Bach.

Foto: Inga Sprünken

Die SPD-Kreistagsfraktion ist erneut mit ihrem Vorstoß für ein drittes Frauenhaus im Rhein-Sieg-Kreis gescheitert. Auf Antrag der CDU wurde diese Forderung wieder in den Sozialausschuss verwiesen, wo sie erwartungsgemäß abgelehnt oder auf „ruhend“ gesetzt wird.

Katja Ruiters (SPD) fordert ein drittes Frauenhaus wegen dem dringenden Bedarf, auf den Vereine wie „Frauen helfen Frauen“ immer wieder hinwiesen. Für Andreas Sonntag und seine CDU-Fraktion besteht hingegen keine Eile. Schließlich ruhe ein früherer Antrag der SPD noch im Fachausschuss. Zudem müssten noch Bedarfe und Finanzierung ermittelt werden. Ingo Steiner (Grüne) kritisiert scharf die rot-grün-gelben Bundesregierung, die ihre Aufgaben nicht erfülle. „Die Kommunen können doch nicht einfach in die Bresche springen, nur weil der Bund seine Arbeit nicht macht“, sagte er und empfahl der SPD, „Druck auf Ihre Bundestagsabgeordneten auszuüben.“ Er sah offenbar keinen Handlungsbedarf für seine eigenen Bundestagsabgeordneten. Für Torsten Bieber (CDU) ist die Sache klar: „Hier wird von der SPD Politik gemacht.“

Der Kreis möchte mit der Errichtung des Frauenhauses warten

Andreas Grünhage, Leiter des Kreissozialamts, hatte im Mai in einer langen Erklärung dargelegt, dass der Kreis noch mit der Einrichtung eines dritten Frauenhauses warten will, obwohl dringender Handlungsbedarf bestehe: Denn der Bund müsse die Finanzierung und Regelungen der Frauenhäuser gesetzlich festlegen. Das habe die Ampelregierung in ihrer Koalitionsvereinbarung festgeschrieben, die immer noch nicht da sei.

Bislang gibt es keine bundesrechtlichen Regelungen über den Aufbau einer bedarfsgerechten Infrastruktur an Schutzeinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen, wie es die Istanbul Konvention vorgibt. Noch sind die Länder für die Schutzeinrichtungen verantwortlich und diese haben nur „punktuelle Regelungen“ erlassen. Eine grundsätzliche finanzielle Regelung gebe es nicht, so Grünhage. „In keinem Bundesland besteht eine gesetzliche Pflicht zur Bedarfsplanung und zur Schaffung eines wohnortnah zugänglichen Netzes an Einrichtungen.“ Nach der aktuellen Rechtslage ist die Schaffung von Frauenhäusern eine freiwillige Aufgabe der Kommunen. Doch das wolle die jetzige Koalition in Berlin regeln. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) bereite derzeit ein Gesetzesvorhaben vor. Dieses gelte es abzuwarten.

Es fehlen 94 Plätze im Rhein-Sieg-Kreis

Grünhage sieht den Bedarf. Das Frauen- und Kinderschutzhaus in Troisdorf sowie das Frauen- und Kinderschutzhaus in Sankt Augustin bieten zusammen 22 (Familien-) Schutzplätze. Rein rechnerisch müsste der Kreis nach der Istanbul Konvention für seine 600.000 Einwohner 60 Plätze vorhalten. Darauf verweist auch der Verein „Frauen helfen Frauen“. Vorstandsmitglied Michiko Park sagte kürzlich bei der Feier zum 30. Geburtstag des Frauenhauses Troisdorf, es fehlten gar 94 Plätze im Rhein-Sieg-Kreis. Der Verein betreut Frauen zwischen 18 und 80 Jahren. Die Kinder sind zwischen null und 18 Jahre alt. Zu den Klientinnen zählen Ehefrauen sowie junge Frauen, die vor ihren Eltern fliehen, weil eine Zwangsheirat droht.