Blitzer an der A59 in Meindorf Rhein-Sieg-Kreis nimmt 1,65 Millionen Euro ein

Rhein-Sieg-Kreis · 60.000 Fahrzeuge hat die Messanlage an der A59 im vergangenen Jahr geblitzt. Ein Viertel davon war mit mehr als 120 Stundenkilometern unterwegs. Das brachte dem Kreis mehr als 1,65 Millionen Euro ein.

 Der Blitzer an der A59 fotografierte 2016 rund 60000 Fahrzeuge, die zu schnell in Richtung Königswinter fuhren.

Der Blitzer an der A59 fotografierte 2016 rund 60000 Fahrzeuge, die zu schnell in Richtung Königswinter fuhren.

Foto: Holger Arndt

Er blitzte rund 164 Mal am Tag: Im vergangenen Jahr hat die stationäre Geschwindigkeitsmessanlage an der A 59 in Höhe Sankt Augustin-Meindorf rund 60.000 Fahrzeuge fotografiert, die zu schnell in Richtung Königswinter gefahren sind. Das brachte dem Rhein-Sieg-Kreis Einnahmen in Höhe von 1,65 Millionen Euro – Stand jetzt. „Es laufen noch Verfahren“, sagt Rita Lorenz, Sprecherin der Siegburger Kreisverwaltung, auf GA-Anfrage. Damit erreicht der Blitzer in etwa die Prognose für 2016: Geplant waren laut Kreis 1,8 Millionen Euro.

Auf dem dreispurigen Streckenabschnitt zwischen den Autobahndreiecken Sankt Augustin-West und Bonn-Nordost sind 100 Kilometer pro Stunde erlaubt. Drei Viertel der Temposünder erhielten ein Verwarngeld von bis zu 30 Euro, weil sie die Höchstgeschwindigkeit um bis 20 Stundenkilometer überschritten. Ein Viertel war mit 121 oder mehr Stundenkilometern unterwegs und muss damit ein Bußgeld ab 70 Euro zahlen. „3000 Verfahren sind da noch in Bearbeitung“, sagt die Kreissprecherin. Gegen die Bescheide legten etwa 600 Betroffene Einspruch ein. „Im Regelfall wird unsere Einschätzung von den Gerichten bestätigt“, sagt Lorenz.

2015 sahen die Zahlen noch anders aus. Damals nahm der Kreis deutlich weniger Geld ein als ursprünglich geplant. Für die Zeit von der Einrichtung im Juli bis Ende Dezember war die Verwaltung von rund 900.000 Euro ausgegangen. Letztendlich kamen 448.000 Euro zusammen, rund 18.000 Fahrzeuge erwischte der Blitzer. Die Kreisverwaltung begründete das unter anderem mit den Startschwierigkeiten der Anlage. In den ersten sechs Wochen konnte der Kreis etwa 50 Prozent der Autofahrer juristisch nicht belangen, weil nur eine der beiden Kameras in Betrieb war. Seit Mitte August 2015 ist er voll funktionsfähig.

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