Neues Online-Formular Infizierte aus dem Rhein-Sieg-Kreis können Kontaktpersonen selbst übermitteln

Rhein-Sieg-Kreis · Der Rhein-Sieg-Kreis hat am Wochenende ein neues Online-Formular für Corona-Infizierte freigeschaltet. Wer positiv auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getestet ist, kann damit seine Kontaktpersonen jetzt selbst an das Kreisgesundheitsamt übermitteln.

 In einem neuen Online-Formular auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises, das GA-Redakteurin Bettina Köhl aufgerufen hat, kann man seine Kontaktpersonen eingeben.

In einem neuen Online-Formular auf der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises, das GA-Redakteurin Bettina Köhl aufgerufen hat, kann man seine Kontaktpersonen eingeben.

Foto: Mario Quadt

Wer positiv auf das Coronavirus Sars-CoV-2 getestet ist, kann seine Kontaktpersonen jetzt selbst an das Kreisgesundheitsamt übermitteln. Seit dem Wochenende steht auf der Internetseite des Kreises ein neues Onlineformular zu Verfügung. Wie berichtet ist die Ermittlung der Kontaktpersonen besonders aufwendig, der Kreis hatte dafür bereits die Bundeswehr als Verstärkung angefordert. Jetzt können und sollen die betroffenen Bürger aktiv selbst mithelfen.

Auf seiner Internetseite weist der Kreis darauf hin, dass es sich bei dem Coronavirus um einen meldepflichtigen Erreger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes handelt: „Um das Infektionsgeschehen zu verlangsamen, werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, von denen Sie als infizierte Person betroffen sind.“ Zum einen werde eine häusliche Isolierung angeordnet, die als schriftliche Ordnungsverfügung vom Ordnungsamt zugestellt werde.

Zum anderen ermittele das Kreisgesundheitsamt Personen, die sich gegebenenfalls bei den Betroffenen angesteckt haben könnten. „Sie sind gemäß Infektionsschutzgesetz verpflichtet, dem Kreisgesundheitsamt mitzuteilen, zu welchen Personen Sie Kontakt hatten. Hierfür stellen wir Ihnen dieses Online-Formular zur Verfügung“, heißt es in dem Hinweis zum Formular.

Falsche Angaben werden teuer

Nach den Hinweisen zum Datenschutz gibt man schon vorab eine Erklärung ab, dass alle Angaben wahrheitsgemäß erfolgt sind und man sich dessen bewusst ist, dass falsche Angaben als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 25 000 Euro geahndet werden können. Außerdem versichern die Betroffenen, dass das Coronavirus Sars-CoV-2 bei ihnen mit einer PCR-Testung nachgewiesen wurde. Es zählt also das laborbestätigte Ergebnis nach Hals- oder Nasenabstrich.

 Dann gibt der oder die Erkrankte zunächst seine oder ihre persönlichen Daten ein und die Fall-ID. Diese Nummer ist der Ordnungsverfügung zu entnehmen, sollte die schon zugestellt sein.

Daraufhin fragt das System nach Symptomen und nach dem Datum des Abstrichs. „Es ist davon auszugehen, dass Sie als infizierte Person bereits zwei Tage vor Beginn Ihrer Krankheitssymptome andere Personen anstecken konnten. Sofern Sie keine Symptome haben, ist das Datum des Abstriches maßgeblich und wir gehen davon aus, dass Sie bereits zwei Tage vor Abstrich andere Personen anstecken konnten“, so die Erklärung.

Kontakttagebuch kann helfen

Auf den folgenden Seiten werden dann die Einrichtungen, die häuslichen Kontaktpersonen und die weiteren Kontaktpersonen eingegeben. Um das machen zu können, führt man am besten ein Kontakttagebuch und stellt sicher, auch die Telefonnummern der Menschen zu haben, die man persönlich trifft.

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