Energiesparen im Rhein-Sieg-Kreis Wer kontrolliert die Energiesparmaßnahmen?

Rhein-Sieg-Kreis · Eine eigens verabschiedete Verordnung soll Bürger, Geschäftsleute und Behörden zum Energiesparen anhalten. Doch wer ist für Kontrolle und Überwachung zuständig? Die Antworten aus den Kommunen überraschen.

 Leuchtet in voller Pracht: die Pfarrkirche Sankt Anna in Hangelar.

Leuchtet in voller Pracht: die Pfarrkirche Sankt Anna in Hangelar.

Foto: Dylan Cem Akalin

Energie ist knapp. Strom und Gas werden immer teurer, und deshalb trat am 1. September 2022 die sogenannte Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft. Das ist eine lange und komplizierte Bezeichnung für „verpflichtende Einsparmaßnahmen“ für Privatleute, Unternehmen und öffentliche Stellen. Die Bürokratie spricht von einer „sonderordnungsrechtlichen Regelung“. Die „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“, wie sie auch heißt, führt genau auf, was wann wie stark beheizt oder beleuchtet werden darf.