Urteil in Siegburg Richter ruft Rettungswagen nach Urteilsverkündung

SIEGBURG · Da sie vor Gericht gelogen hatte, wurde eine 43-Jährige am Freitag am Amtsgericht Siegburg zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt. Sie hatte am 22. März 2012 eine uneidliche Falschaussage als Zeugin im Prozess eines Freundes getätigt, um ihm dadurch ein Alibi zu verschaffen.

Der heute 57-Jährige war aufgrund der Aussage vom Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis freigesprochen worden. Die Angeklagte hatte damals ausgesagt, dass der Lkw-Fahrer zur Tatzeit bei ihr in Jülich gewesen sei.

Bei dieser Aussage blieb sie auch in der aktuellen Verhandlung. Das widersprach jedoch den Angaben der Mitarbeiterin des Ordnungsamtes, die den 57-Jährigen eindeutig beim Einsteigen und Wegfahren des Wagens in Lohmar- Wahlscheid gesehen habe.

Das Auto gehörte der Firma, bei der der Beschuldigte arbeitete. Der Firmenbesitzer hatte im Vorfeld der Verhandlung 300 Euro gezahlt, um nicht wegen Duldung des Fahrens ohne Fahrerlaubnis angeklagt zu werden. Er wies die Polizei auf das falsche Alibi hin, da er Gerechtigkeit wolle, sagte er am Freitag.

Richter Dirk Oberhäuser musste mehrfach einschreiten, als der 57-jährige Lohmarer nach seiner Befragung vor Gericht im Zuschauerraum Platz nahm und die Verhandlung mit Kommentaren störte. Als die Ordnungsamtsmitarbeiterin von einer Bedrohung durch den Lohmarer erzählte, beschimpfte dieser die 45-Jährige als Lügnerin.

Dieses Verhalten und die glaubwürdige Personenbeschreibung der Belastungszeugin sowie die widersprüchlichen und lückenhaften Aussagen einer andern Zeugin, die die Version der Angeklagten stützte, führten zur Verurteilung. "Ich habe keinen Zweifel, dass die Angeklagte gelogen hat", sagte Oberhäuser in der Urteilsverkündung.

Zudem beschwerte er sich vehement über das Verhalten des 57-Jährigen, der jetzt wahrscheinlich erneut vor Gericht muss. Seine gute Freundin hatte schon bei der Urteilsverkündung die Augen geschlossen, auf Ansprache ihre Anwalts reagierte sie nicht. Da sie schon während der Verhandlung über hohen Blutdruck geklagt hatte, wurde ein Rettungswagen gerufen.

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