Aus dem Amtsgericht Siegburg Richter will weitere Zeugen anhören

Siegburg/Hennef · Ein 33-Jähriger soll in die Wohnung seiner Tante eingebrochen sein. Doch bei der Befragung der gebürtigen Polin taten sich weitere Fragen auf.

 Durch ein gekipptes Fenster soll der Neffe in die Wohnung seiner Tante gedrungen sein. Symbolbild!

Durch ein gekipptes Fenster soll der Neffe in die Wohnung seiner Tante gedrungen sein. Symbolbild!

Foto: dpa

Ein Urteil konnte Richter Herbert Prümper am Mittwoch bei einem Prozess gegen einen 33-Jährigen vor dem Amtsgericht Siegburg nicht fällen. Der zurzeit Wohnungslose ist wegen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls angeklagt. Er soll am 21. Juni 2021 über ein geöffnetes Fenster in die Wohnung seiner Tante in Hennef eingestiegen sein, um werthaltige Gegenstände zu entwenden, wie es in der Anklageschrift heißt. Als die Tante ihn entdeckte habe, soll er ohne Beute wieder durch das Fenster geflüchtet sein.

Doch bei der Vernehmung der Tante als Zeugin taten sich einige Fragen auf, die nun in einem Folgetermin geklärt werden sollen. So soll der zur Tatzeit Drogenabhängige, der angibt, sich nicht mehr an die Tat erinnern zu können, vor dem Eindringen in die Wohnung geschellt und gerufen haben, da er zur Tochter der Tante wollte. Die war aber zum Tatzeitpunkt um 11.15 Uhr nicht zuhause, da sie ein Praktikum machte. Während die Tante im Bett lag, hörte sie ein Scheppern. Sie stand auf, rief laut nach ihrer Tochter und ging in deren Zimmer. Dort sah sie, dass die Gegenstände von der Fensterbank und das Portemonnaie der Tochter am Boden lagen. Als sie aus dem Fenster blickte, sah sie den 33-Jährigen, der nach eigenem Bekunden seit seinem Drogenentzug vor drei Monaten „clean“ ist, weglaufen.

Die gebürtige Polin, die schlecht Deutsch spricht, vermutete daraufhin, dass der Mann durch ein gekipptes Fenster ein daneben liegendes geöffnet haben musste. Durch ihr Rufen aufgeschreckt, soll der einschlägig Vorbestrafte wieder aus dem Fenster gesprungen sein. Gesehen hat das indes niemand. Zudem war nichts entwendet worden. Das Fenster war angelehnt und ein Fliegengitter beschädigt. Um den genauen Tatbestand zu ermitteln, schlug der Richter vor, noch die Tochter und eine Polizeibeamtin zu vernehmen, die nach der Tat vor Ort gewesen war.

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