Urteil vor dem Amtsgericht Siegburg Mann aus Sankt Augustin für sexuellen Missbrauch verurteilt

Siegburg/Sankt Augustin · Wegen sexuellen Missbrauchs einer Minderjährigen hat das Siegburger Amtsgericht einen 64-Jährigen verurteilt. Der Mann hatte die Tat gestanden. Die Geschädigte berichtete von schweren psychischen Folgen.

Zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilte Richter Herbert Prümper einen Sexualstraftäter am Amtsgericht Siegburg. (Archivfoto)

Zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilte Richter Herbert Prümper einen Sexualstraftäter am Amtsgericht Siegburg. (Archivfoto)

Foto: Alf Kaufmann

Das Amtsgericht Siegburg hat am Mittwochmorgen einen 64-jährigen Angeklagten des sexuellen Missbrauchs schuldig gesprochen. Dem Sankt Augustiner war vorgeworfen worden, 2011 ein damals achtjähriges Mädchen in zwei Fällen sexuell missbraucht zu haben. Richter Herbert Prümper verhängte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung. Die angesichts des maximal möglichen Strafmaßes von zehn Jahren milde ausgefallene Strafe hatte die Staatsanwaltschaft gefordert und mit mehreren Tatsachen begründet.

Erstens sei der Mann weder vor noch nach den Taten straffällig geworden. Zweitens, und dies kam dem Verurteilten besonders zugute, zeigte er sich vollumfänglich geständig. Dadurch blieb Gericht, Zeugen und nicht zuletzt dem Opfer ein langwieriger und belastender Prozess erspart, so der Verteidiger. Außerdem wäre der Mann mit einem Plädoyer auf Unschuldigkeit höchstwahrscheinlich freigesprochen worden, weil gerade nach einer so langen Zeitspanne die Beweisführung äußerst schwierig gewesen wäre, so sein Anwalt weiter.

Opfer leidet unter schweren psychischen Problemen

Der Mann gab zu, die damals minderjährige Freundin seiner Töchter in zwei verschiedenen Fällen übergriffig berührt zu haben. Er nutzte demnach zwei Situationen aus, in denen die Töchter während des Besuchs des Mädchens gerade nicht im Raum waren. In beiden Fällen, in denen das Kind gerade auf dem Bauch lag und einen Rock trug, hob er diesen an und berührte ihr Gesäß mit seinem Genital. Auf die Nachfrage des Opfers hin, was er da tue, habe dieser in beiden Fällen davon abgelassen. An die mutmaßlich vorangehenden Handlungen, nämlich, die Geschädigte im Intimbereich vorher eingecremt oder vorgegeben zu haben, sie müsse den Rock für eine Modeschau anziehen, konnte sich der Mann nicht erinnern.

Staatsanwaltschaft und Richter sahen einerseits die vereinfachende Geständigkeit und die von ihm ausgedrückte Reue, andererseits aber auch die „starke Beeinträchtigung“ des Opfers durch die Taten. Die junge Frau gab in der Zeugenvernehmung mit brüchiger Stimme an, in Folge unter schweren psychischen Problemen zu leiden: Sie schlafe schlecht, sei ständig motivationslos, habe Probleme mit der Ernährung und sehe allgemein keinen Sinn mehr im Leben. Sie befindet sich seit 2015 wechselnd in psychiatrischer und psychologischer Behandlung. Das Gericht erkannte das enorme psychische Leid der Geschädigten an, da diese jedoch von weiteren Übergriffen in ihrem Leben sprach, welche sie nicht näher ausführte, sei es schwer, ihre psychische Verfassung allein auf die Taten des Mannes zurückzuführen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Sankt Augustin hat genug Probleme
Kommentar zur Klimapartnerschaft mit einer Stadt in der Karibik Sankt Augustin hat genug Probleme
Aus dem Ressort