Gerichtsstreit um Springpferd Scheich fordert 117.000 Euro

Bonn/RHEIN-SIEG-KREIS · Um Wallach Avanti ist ein Streit entbrannt: Wenige Wochen nach dem Kauf hat ein Scheich aus den Vereinigten Arabischen Emiraten den Reitstall aus dem Rhein-Sieg-Kreis wegen einer Verletzung des Pferdes verklagt. Der Reitstall bestreitet jedoch die Vorwürfe.

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Die Springfreude von Avanti, einem ungarischen Wallach, war nur von überraschend kurzer Dauer. Wenige Wochen nachdem ein pferdenärrischer Scheich der Vereinigten Arabischen Emirate das neunjährige Springpferd zum Preis von 60.000 Euro gekauft hatte, lahmte es. Eine medizinische Untersuchung ergab einen chronischen Fesselträgerschaden im rechten Hinterlauf.

Mit anderen Worten: Die Erkrankung konnte sich Avanti nicht erst bei den letzten arabischen Turnieren geholt haben, die der stolze Scheich mit dem Warmblüter erfolgreich bestritten hatte. Jetzt will der 43-jährige Prinz sein Geld zurück, natürlich auch die Kosten für die Ausfuhr des Pferdes (27.700 Euro), für die tierärztliche Untersuchung (4600 Euro) sowie für die Futter- und Stallkosten von nunmehr über 25.000 Euro. Vor dem Bonner Landgericht hat der arabische Prinz einen Reitstall im Rhein-Sieg-Kreis auf Rückabwicklung des Kaufvertrages verklagt. Dort hatte Avanti, dessen ungarischer Besitzer nicht weiter bekannt ist, zum Verkauf gestanden.

Blutprobe scheint wichtigenBeweis zu liefern

An diesem Ort hatte der Scheich das Tier gesehen und nach einem Proberitt sogleich seine Liebe für den Wallach entdeckt.

Nach einer medizinischen Ankaufsuntersuchung – was wie beim Verkauf von Profifußballern üblich ist – wechselte Avanti daraufhin in eine arabische Equipe. An seiner Gesundheit schien es beim Verkauf jedenfalls nicht zu mangeln. Eine Blutprobe von Avanti jedoch, die seit der Ankaufsuntersuchung in einer Tierklinik auf Eis lag, scheint jetzt einen wichtigen Beweis für einen Kaufbetrug zu liefern. Denn nach Auswertung dieser Probe in der Kölner Sporthochschule wurde offenbar, dass der Wallach zum Zeitpunkt der Untersuchung Phenylbutazon bekommen hatte, ein Medikament, das hochwirksam, entzündungshemmend und schmerzstillend ist.

Für einen Professor der Biochemie, der ein Gutachten erstellt hat, steht fest: Das Tier war gedopt. Mit so einem Mittel lasse sich eine Lahmheit durchaus überdecken.

Der verklagte Reitstall will von all den Vorwürfen nichts wissen: Avanti habe den Stall gesund verlassen, beteuert der Inhaber. Und das Dopingmittel? Nicht auszuschließen, so der Mitarbeiter des Reitstalls, der Avanti betreut, ausgebildet und auch im Auftrag verkauft hatte, dass der Wallach sich aus dem Trog des Pferdes in der Nachbarbox bedient habe. „Vorsätzlich appliziert“ habe man es jedenfalls nicht.

Vielleicht auch, so die Vermutung der Beklagten, habe sich bei Avanti etwas chronifiziert, was vor drei Jahren noch nicht erkennbar war.

Die Prozess-Karten für den Scheich stehen dennoch nicht schlecht. Nicht zuletzt, weil er sofort nach Auftreten des Mangels ein Video mit dem lahmenden Pferd an den Stall geschickt hatte. Diesen Beweisfilm will sich Richter Jörg Reismann jetzt erst einmal kommen lassen.

AZ: Landgericht Bonn 10 O 277/14

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