Geldstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung Schirmattacke im Spicher Waldstadion

SIEGBURG · Ein 66-jähriger Kölner ist am Dienstag vom Amtsgericht Siegburg wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minderschweren Fall zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden. Beim Jugendsommerturnier des 1. FC Spich am 29. Juni des vergangenen Jahres hatte der 66-Jährige den Vater eines Fußballspielers mit einem Schirm auf den Kopf geschlagen.

Der 50-jährige Geschädigte erlitt eine Prellung und einen Verdacht auf Gehirnerschütterung.

Grund für die Auseinandersetzung der beiden Zuschauer war das Geschehen auf dem Fußballplatz im Waldstadion in Spich. Sechs Jugendmannschaften traten an, darunter auch zwei Mannschaften des Gastgebers aus Spich. Als die Spicher Teams gegeneinander spielten, fielen kurz hintereinander acht Tore. Die Spieler des TPSV aus Köln vermuteten einen Betrug, worauf ein Kölner Spieler vom Spielfeldrand den Abstoß eines Spichers störte. Dabei handelte es sich um den Enkel des Angeklagten. Nachdem die Kölner zurück auf die Tribühne geschickt worden waren, ging der Angeklagte zu dem Störenfried und stellte ihn zur Rede. Der Vater eines anderen Kölner Jungen kam dazu und schob den 66-Jährigen zur Seite. "Ich wollte, dass er den Jungen in Ruhe lässt", sagte der Zeuge in der Verhandlung. Geschubst habe ihn der 50-Jährige, entgegnete der Angeklagte. Er habe ihn angegriffen und dabei sei er gestürzt. Damit rechtfertigte er, dass er den Fremden mit dem Schirm auf den Kopf schlug. Der Schirm ging dabei zu Bruch.

Keiner der Zeugen hatte den Sturz des Angeklagten gesehen. Der 66-Jährige war nach der Auseinandersetzung mit dem Auto weggefahren, obwohl er aufgefordert worden war, bis zum Eintreffen der Polizei zu warten. Eine Zuschauerin hatte jedoch das Autokennzeichen notiert.

Richter Hauke Rudat machte dem Angeklagten deutlich, dass er nicht das Recht dazu hatte, den 50-Jährigen mit dem Schirm zu schlagen. Schon das Belehren des jungen Spielers hätte er den Trainern und Schiedsrichtern überlassen sollen. "Gewalt hat beim Fußball nichts zu suchen, und Sie geben kein gutes Vorbild ab für die Jugendlichen", sagte er in der Urteilsbegründung.

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