Maibäume werden wieder gesetzt Schlanke Birken für die Angebeteten

RHEIN-SIEG-KREIS · Manch ein Junggeselle fiebert schon der Nacht zum 1. Mai entgegen. Ist es doch guter Brauch, der Angebeteten seine Gefühle mittels einer prächtigen Birke zu offenbaren. Oft genug werden die Bäume auch noch mit Herzen und bunten Bändern geschmückt, um den Wonnemonat auch gebührend einzuläuten.

 Brauchtum zum 1. Mai: Junggesellen stellen den Maibaum auf.

Brauchtum zum 1. Mai: Junggesellen stellen den Maibaum auf.

Foto: Ingo Eisner

Indes gilt es, allerlei Spielregeln zu beachten. So einfach mal eben in den Wald fahren und einen Baum schlagen, das geht gar nicht. Auch der Transport der langen Stämme unterliegt den Regeln der Straßenverkehrsordnung. Forstbehörden und die Kreisverwaltung mahnen die "jungen Gesellen", sich daran auch zu halten.

In der Wahner Heide werden die Birken am morgigen Donnerstag ab 11 Uhr bis 17 Uhr wieder in Troisdorf-Altenrath auf dem großen Platz schräg gegenüber des Gasthauses Jägerhof verkauft. Die Preise liegen so etwa zwischen zehn und 20 Euro. "Das kommt auf die Pracht des Baumes und der Angebeteten an" witzelt Bundesförster Klaus Oehlmann. Und Forstamtsleiter Florian Zieseniß ergänzt, dass die Bäume dort von den Forstwirten auf Wunschlänge geschnitten werden, oder von den Käufern mittels Handsäge gekürzt werden dürfen - also kein privater Einsatz von Motorsägen.

Im Raum Siegburg können die Junggesellen ihre Bäume im Forstrevier Aulgasse, Steinbahn 24 in Siegburg erwerben. Stephan Schütte vom Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft, Tel. 0 22 43/9 21 60, macht darauf aufmerksam, dass das Fällen einer Birke ohne Zustimmung des Försters oder Waldeigentümers Sachbeschädigung und Diebstahl ist. Die Preise für einen legal erworbenen Maibaum beginnen bei zehn Euro, und damit seien die Bäume billiger als das Bußgeld bei illegalem Abholzen. Die Bäume werden auch dort von Forstwirten geschlagen und müssen lediglich aus dem Wald geholt werden. Das Mitbringen von Sägen sei darum nicht zwingend erforderlich.

Für den Transport müssen die Bäume verkehrssicher befestigt werden, also gegen Herunterrutschen und ähnliches gesichert sein. "Zudem dürfen Fahrzeug und Ladung die Höhe von vier Metern und die Breite von 2,55 Metern nicht überschreiten", sagt Schütte. Die Ladung dürfe nach vorne überhaupt nicht, und nach hinten maximal drei Meter über das Fahrzeug hinausragen. Das äußerste Ende der Ladung muss mit einer roten Fahne - Maße mindestens 30 mal 30 Zentimeter - gekennzeichnet werden, wenn die Bäume mehr als einen Meter nach hinten überstehen. Kennzeichen und Beleuchtung dürfen nicht verdeckt sein. Und bei langen Ladungen muss bei Kurvenfahrten unbedingt an das Ausscheren der Ladung gedacht werden.

Auch der Rhein-Sieg-Kreis hat einige Verhaltensregeln ausgegeben. Die betreffen vor allem die ebenfalls zum oder am 1. Mai oder zum Vatertag gerne durchgeführten Planwagenfahrten. Diese Fahrten müssen grundsätzlich von der Straßenverkehrsbehörde genehmigt, der Anhänger für den Personentransport zugelassen sein. Will heißen: Stehflächen müssen rutschfest sein, Geländer, Brüstungen und Haltevorrichtungen müssen vorhanden, Tische, Bänke und andere Aufbauten fest verbunden sein. Fahrzeugführer müssen eine entsprechende Fahrerlaubnis und gegebenenfalls einen Personenbeförderungsschein besitzen.

Weitere Informationen gibt es beim Straßenverkehrsamt unter der Rufnummer 0 22 41/13 39 39.

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