Streit mit Ex-Landrat Frithjof Kühn Schuster: Klarheit bringt nur ein Gericht

RHEIN-SIEG-KREIS · Der Rhein-Sieg-Kreis nimmt einen Rechtsstreit mit seinem ehemaligen Landrat Frithjof Kühn in Kauf. Grund ist die immer noch nicht geklärte Frage, wem das Geld zusteht, das Kühn parallel zu seiner Amtszeit als Landrat im RWE-Aufsichtsrat verdient hat.

 Kurswechsel: Landrat Sebastian Schuster (rechts) und Dezernent Bernd Carl gestern. FOTOS: HOLGER ARNDT

Kurswechsel: Landrat Sebastian Schuster (rechts) und Dezernent Bernd Carl gestern. FOTOS: HOLGER ARNDT

Es geht um einen Betrag von rund 600.000 Euro. "Wir haben im Sinne der Bürger ein großes Interesse daran, dass die Sache endlich geklärt wird", sagte Landrat Sebastian Schuster gestern. Solch eine Klärung könnte nur durch einen Prozess zustande kommen, in dem Frithjof Kühn vom Kreis die 600.000 Euro einfordert. Der Landrat a.D. reagierte gestern Abend überrascht auf den Vorstoß seines Nachfolgers.

Kühn hatte seine Vergütungen von dem Konzern unter Vorbehalt an den Kreis abgeführt, weil die Rechtslage auf Landesebene unklar ist. Gegen Ende seiner Amtszeit regte er eine rechtliche Prüfung an. Diese lieferte das Rechtsamt des Kreises im Juni 2014. Demnach steht Kühn das Geld zu. Die Argumentation: Seine Tätigkeit bei RWE stehe nicht in Verbindung mit dem Amt als Landrat; vielmehr handele es sich beim Sitz im Aufsichtsrat nach dem Aktienrecht um ein "höchstpersönliches Amt mit persönlicher Verantwortung und Haftung". Kühn ist bis 2016 in das Gremium gewählt.

Das NRW-Innenministerium hält sich zurück

Der Kreis bat im Juni 2014 die Bezirksregierung Köln und das NRW-Innenministerium um eine abschließende Bewertung; andernfalls zahle er Kühn das Geld aus. Dieser hat bis heute keinen Anspruch darauf erhoben. Er betonte stets, dass er die Sache rechtlich geklärt haben will. Dabei verweist er auf den Regelungsbedarf, der seit Jahren auf Landesebene herrscht. Das Land hatte infolge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von 2011 angekündigt, den Umgang mit Aufsichtsratsvergütungen neu zu bewerten. Doch Bezirksregierung und Land haben sich mit Hinweis auf die komplexe Rechtslage bis heute nicht geäußert. Deshalb nahm Schuster nun das Heft des Handelns in die Hand: Selbst von Haus aus Anwalt, stieg er noch einmal in die juristische Materie ein. Er sei zu dem Schluss gekommen, dass man durchaus geteilter Meinung darüber sein könne, wem das RWE-Geld zustehe. "Es gibt unterschiedliche Rechtsauffassungen mit durchaus beachtlichen Begründungen", berichtete er.

Deshalb zog der Kreis jetzt sein Gutachten vom Juni 2014 durch eine Mitteilung an Regierungspräsidentin Gisela Walsken zurück - auch um die Hängepartie zu beenden. "Vom Land hätte man auch in absehbarer Zeit keine Klärung erwarten können", sagte Schuster. Allein schon die Haushaltssituation sorge für Handlungsdruck. Der Kreis musste eine Rückstellung von rund 600 000 Euro bilden, die den Etat belastet. Hinzu kommen laut Schuster Verzugszinsen, die Kühn zustünden, wenn das RWE-Geld ihm zugesprochen würde. Laut Schuster wären das 20.000 bis 30.000 Euro pro Jahr.

"Da muss langsam etwas passieren", sagte Schuster, der nach eigenen Angaben um die Risiken eines Prozesses weiß. Denn auch der kann viel Geld kosten. Aus Schusters Sicht ist es aber der klarste Weg, ein Gericht entscheiden zu lassen. Dazu müsste Kühn den Kreis auf Auszahlung des RWE-Geldes verklagen. Er habe den Landrat a.D. entsprechend informiert, so Schuster.

Frithjof Kühn war über dieses Vorgehen nach eigenen Angaben nicht informiert, sagte er auf Nachfrage des GA. "Ich bin erstaunt, dass der Rhein-Sieg-Kreis dem Ergebnis der laufenden Überprüfung vorgreifen will." Er sieht nach wie vor das Land in der Pflicht. Zur Frage einer möglichen Klage äußerte er sich nicht.

Das Innenministerium versicherte auf GA-Anfrage, dass es auch weiterhin nach einer Grundsatzentscheidung für den Umgang mit Aufsichtsratsgehältern suche: "Das ist bei uns auch weiterhin Gegenstand einer Betrachtung", so Sprecher Oliver Moritz gestern.

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