Amtsgericht Siegburg Sechs Monate Haft für 33-Jährigen

SIEGBURG · Zwei mutmaßliche Komplizen eines bereits im Februar verurteilten Täters haben sich nun ebenfalls vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten müssen. Verhandelt wurden drei Tatbestände: Diebstahl, Trunkenheit im Verkehr und Brandstiftung.

Der 33-jährige Angeklagte wurde insgesamt zu sechs Monaten Freiheitsstrafe und einem einjährigem Entzug der Fahrerlaubnis verurteilt. Der jüngere Angeklagte, 27, war nur im Fall der Brandstiftung angeklagt und wurde freigesprochen.

Am 3. Januar 2012 hatten die beiden mit dem bereits Verurteilten in Troisdorf zusammen Alkohol getrunken und waren wegen ihres lauten Verhaltens der Polizei aufgefallen. Gegen Mitternacht wurde auf der Mendener Straße die Heckscheibe eines Autos eingeworfen und der Innenraum in Brand gesteckt. Die Brandstiftung hatte der 24-Jährige in der Verhandlung im Februar gestanden.

Weder eine Beteiligung noch eine Anwesenheit der beiden anderen am Tatort konnten die geladenen Zeugen bestätigen. Diese hatten das Geschehen von einem Balkon beobachtet und die Feuerwehr verständigt. Bei den beiden anderen Taten war der 33-jährigen Angeklagte nachweislich anwesend.

Am 26. Januar 2012 wurde das Kellerschloss in einem Troisdorfer Mehrfamilienhaus aufgebrochen und Gegenstände und Alkohol im Wert von 300 Euro gestohlen. Die Polizei stellte beim Eintreffen das Diebesgut bei dem Angeklagten und dem Verurteilten sicher.

Der 33-Jährige erklärte vor Gericht, dass sein Freund in dem Haus wohne und er dachte, dass es sich um dessen Keller handelte. Aufgebrochen hätten sie nichts. Die Gegenstände wollte er für den Freund verkaufen. Das Gericht befand ihn der Hehlerei für schuldig, da er die zweifelhaften Gegenstände des mehrfach vorbestraften Freundes verkaufen wollte.

Am 11. Mai 2012 war der vorbestrafte Freund mit einem gestohlenen Roller aufgetaucht. Mit 1,64 Promille Alkohol im Blut und ohne Fahrerlaubnis war der Angeklagte gefahren und beschädigte den Roller dabei. Wegen Raubes verbüßt er schon eine Freiheitsstrafe. Die sechs Monate kommen nun noch dazu.