Prozess am Amtsgericht Siegburg Serientäter muss für ein Jahr ins Gefängnis

Siegburg · Alkoholsüchtiger Angeklagter stiehlt Autos und Geldbörsen. 34-Jähriger hat bereits zahlreiche Einträge im Bundeszentralregister wegen Diebstählen, Computerbetrugs, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

Ein Jahr Gefängnis lautet das Urteil des Amtsgerichts Siegburg für den 34-jährigen Angeklagten. Damit blieb Richterin Kristin Stilz unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die ein Jahr und sechs Monate hinter schwedischen Gardinen gefordert hatte. Der Mann, der zurzeit in der Justizvollzugsanstalt in Siegburg einsitzt, hatte zwischen Oktober 2014 und Februar 2016 in vier Fällen Autos gestohlen und in einem weiteren Fall in einem Reitstall in Hennef aus einer Sattelkammer ein Portemonnaie mit 130 Euro Inhalt sowie einigen Papieren entwendet.

Zudem hatte er in einem anderen Fall in einer Schule in Ruppichteroth eine Brieftasche mit mehr als 1000 Euro mitgehen lassen. Autos ließ er immer dann stehen, wenn der Tank leer war. So konnten die Fahrzeuge ihren Eigentümern zurückgegeben werden. Weshalb er die Autos gestohlen habe, konnte der berufslose Angeklagte der Richterin nicht sagen. Er sei einfach nur damit herumgefahren. An den Diebstahl im Reitstall konnte er sich gar nicht erinnern. Auf weitere Nachfragen erklärte er dann, seit seinem 14. Lebensjahr alkoholsüchtig und seit dem 16. Lebensjahr auch noch amphetaminsüchtig zu sein. Ab dem 14. Lebensjahr sei er im Prinzip täglich „blau“ gewesen.

Die Diebstähle habe er genutzt, um seinen Alkoholkonsum zu finanzieren. Eine Therapie habe er zwar mal versucht, aber nach drei Monaten sei er rückfällig geworden. Und mit Blick auf den Aufzug aus dem Bundeszentralregister meinte Richterin Stilz: „Das sieht nicht gut aus.“ Denn dort finden sich zahlreiche Eintragungen mit Urteilen verschiedener Amtsgerichte wegen Diebstählen, Computerbetrugs, Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Urkundenfälschung. Nachdem die Staatsanwaltschaft ein Jahr und sechs Monate Haft beantragt hatte, bat die Verteidigung um ein milderes Urteil – ein Jahr oder zehn Monate.

Schließlich habe der Angeklagte durch sein Geständnis einen langwierigen Indizienprozess vermieden. „Das hätte zu einem Stillstand der Rechtspflege geführt“, meinte die Rechtsanwältin. Weil ein anderes Urteil eines anderen Gerichtes noch aussteht, beließ es Richterin Stilz bei einem Jahr Haft, weil es wohl bei Betrachtung beider Urteile ohnehin zu einer Gesamtstrafe komme.

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