Erzieherische Maßnahme statt Strafe 19-Jähriger wegen Körperverletzung an seiner 15-jährigen Freundin vor Gericht
Siegburg · 19-Jähriger steht wegen Bedrohung seiner ehemaligen Freundin und vorsätzlicher Körperverletzung an ihr vor Gericht.
Mit der Auflage, ein soziales Kompetenztraining als erzieherische Maßnahme nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) zu absolvieren, endete für einen 19-Jährigen ein Verfahren vor dem Siegburger Amtsgericht. Richterin Kristin Stilz wandte damit Jugendstrafrecht an, während die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in Höhe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro nach Erwachsenenstrafrecht gefordert hatte. Der Angeklagte musste sich wegen Beleidigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Bedrohung vor der Jugendrichterin verantworten.
Der 19-Jährige soll im Mai 2022 seiner damaligen Lebensgefährtin auf der Fahrt zu einem Nagelstudio in Troisdorf gedroht haben, sie dürfe sich die Nägel nicht von einem männlichen Mitarbeiter machen lassen. In diesem Zusammenhang soll er sie als „Schlampe“ und „Nutte“ bezeichnet, später auf der Rückfahrt ihren Kopf gegen das Armaturenbrett gestoßen und ihr angedroht haben, sie zu überfahren, wenn sie aussteige. Die Körperverletzung und Bedrohung stritt der junge Mann als „frei erfunden und erlogen“ ab, die Beleidigungen räumte er dagegen ein, betonte aber, die seien wechselseitig gewesen. An das, was er gesagt haben soll, konnte er sich nicht mehr erinnern, wohl aber an das, was seine Freundin ihm gegenüber geäußert hatte. Das nahmen ihm weder Staatsanwalt noch Richterin ab.
Letztendlich verzichteten aber beide auf eine Verurteilung wegen Beleidigung, auch weil nicht zu klären war, wer von den Kontrahenten damit angefangen hatte und es immer wieder zu Streit und Beleidigungen während der Beziehung gekommen war, wie auch das Opfer berichtete. Deshalb hatten auch die Eltern ihrer Tochter den Umgang mit dem vier Jahre älteren Freund untersagt. Trotzdem habe sie sich weiter heimlich mit ihm getroffen, so die 15-Jährige.
Auf der Fahrt vom Nagelstudio zurück nach Hause, habe der Angeklagte sie immer wieder geschlagen, an den Haaren gezogen und schließlich mit dem Kopf auf das Armaturenbrett gestoßen, berichtete die junge Frau. Der Angeklagte behauptete dagegen, sie lediglich von sich „weggeschubst“ zu haben. Die Schülerin berichtete während des Prozesses, dass es auch bei jedem früheren Streit zu Übergriffen des Angeklagten gekommen sei. „Wenn es immer wieder zu Streit und körperlichen Auseinandersetzungen kam, wieso haben Sie sich dann noch getroffen?“, wollte der Staatsanwalt wissen. Es habe „auch schöne Tage“ gegeben, lautete die Antwort.
Der Angeklagte zeigte sich uneinsichtig und bezeichnete zum Ende der Beweisaufnahme eine eventuelle Strafe als ungerecht, wies alle Anschuldigungen zurück und äußerte die Vermutung, seine ehemalige Freundin wolle ihm „nur einen reinwürgen“. Das sah die Richterin anders. Die Ausführungen der Jugendlichen seien glaubwürdig, da sie sich detailgenau an Abläufe und Orte erinnere, diese exakt beschrieben und nicht übertrieben habe. So etwas denke man sich nicht aus. Die Beziehung über nur wenige Monate bezeichnete der 19-Jährige als „ungesund“ und gab an, sich immer eingeengt gefühlt zu haben. Die Richterin hielt ihm vor, es sei wohl eher immer darum gegangen, was er wollte.